Autofahrerin erschreckt

In den zurückliegenden Wochen wurde schon mehrfach eine Person mit Clownmaske u.a. auf der Meierberger Straße gesichtet. Foto: Tobias Benner/pixelio.de

Person mit Clownmaske sprang im Extertal vor einen PKW –

Extertal. Am Dienstag meldete sich eine Autofahrerin bei der Polizei und teilte mit, dass ihr am Montagabend gegen 21.30 Uhr auf der Straße “Im Siek” eine Person mit einer Clownmaske vor den Wagen gesprungen sei. Die Frau konnte ihren Wagen rechtzeitig abbremsen und drehte sofort, als der Unbekannte auf ihr Fahrzeug zukam. Im Gespräch mit der Fahrerin wurde bekannt, dass in den zurückliegenden Wochen mehrfach eine Person mit Clownmaske u.a. auf der Meierberger Straße aufgetreten sei. Das habe sie aus ihrem Bekanntenkreis erfahren. Die Person soll etwa 170 cm groß und schlank sein. Gegenstände hatte sie nicht dabei. Schadensfälle sind bislang nicht bekannt geworden. Sollten Sie Betroffene/r sein, merken Sie sich so viele Details wie möglich und informieren Sie wie im vorliegenden Fall die Polizei. Ein derartiges Auftreten kann unter bestimmten Umständen juristisch als “gefährlicher Eingriff in der Straßenverkehr” gewertet werden und demzufolge empfindliche Konsequenzen bis hin zur Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Bitte beachten Sie auch folgende Verhaltenshinweise der Polizei: Vorausschauendes Verhalten ermöglicht Ihnen, Gefahren zu erkennen und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen.
Treffen Sie selbst auf eine für Sie bedrohlich wirkende Gruppe oder Einzelperson, dann ist es möglicherweise die bessere Entscheidung, den/dem Unbekannten auszuweichen und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Einer empfundenen Gefahr aus dem Weg zu gehen ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von “gesundem Menschenverstand”.
Auch wenn Sie keine Gefahr für sich sehen, aber bedrohliche Personen feststellen, scheuen Sie sich nicht, die Polizei über “110” zu verständigen!
Es kursieren jedoch auch Falschmeldungen, sogenannte Fakemeldungen in der Öffentlichkeit. Daher gilt: Lassen Sie sich nicht durch Meldungen in den sozialen Netzwerken beeinflussen. Hierunter sind unter anderem auch sogenannte “Prank-Videos” (aus dem Englischen für “Streich”, “Schabernack”) zu finden. Ein zusätzliches Teilen solcher Videos kann weitere Teile der Bevölkerung verunsichern. Daher bittet die Polizei, dass Sie solche Videos nicht teilen.
Kommentare in den sozialen Netzwerken und zu Online-Presseveröffentlichungen rufen verstärkt zur Selbstjustiz gegenüber den vermeintlichen als Clowns verkleideten Angreifern auf. Die Polizei warnt ausdrücklich vor Selbstjustiz. Sie ist in allen Fällen strafbar.
Nicht jede als Clown verkleidete Person will Sie tatsächlich angreifen. In den meisten Fällen liegt die Intention des Maskierten im “bloßen” Erschrecken und hat lange Tradition, insbesondere um die Zeit des 31. Oktober eines Jahres (Halloween). Auch das bloße Erschrecken kann schon strafrechtlich relevante Konsequenzen haben, wenn sich der so Erschreckte als Folge z. B. verletzt.

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