Gefügelpest im Kreis Lippe nachgewiesen

Bei einer aufgefundenen verendeten Wildgans im Kurpark Bad Salzuflen ist jetzt die Geflügelpest nachgewiesen worden.

Im Kreis Lippe ist die Gefügelpest bei einer im Kurpark Bad Salzuflen verendet aufgefundenen Wildgans nachgewiesen worden. Änderungen an der Überwachungszone, wie in der Allgemeinverfügung vom 21. Oktober definiert, ergeben sich bisher nicht. Der Ausbruch bei Wildtieren sollte alle Halter dafür sensibilisieren, die eigenen Tiere vor Kontakten mit Wildvögeln zu schützen.
Daher erinnert das Veterinäramt im Kreis Lippe alle Geflügelhalter im Kreisgebiet – auch Hobbyhalter – ihre Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu überprüfen und konsequent umzusetzen. Es muss der direkte und indirekte Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln unbedingt verhindert werden. Eine Übertragung des Virus ist darüber hinaus auch durch Gerätschaften, Stiefel oder Kleidung möglich. Deshalb müssen Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen streng eingehalten werden.
Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Typische Symptome der Geflügelpest sind hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung sowie vermehrte Todesfälle.

Verdachtsfälle dem Veterinäramt melden

Sollten Tiere im Bestand Krankheitssymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen – bei kleineren Haltungen bis zu drei toten Tieren pro Tag, bei Beständen über 100 Tieren mehr als 2 Prozent pro Tag – sollte sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden. Verdachtsfälle sind dem Veterinäramt zu melden.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendete wildlebende Wasservögel sowie Greifvögel und Rabenvögel dem Veterinäramt des Kreises Lippe zu melden, damit die Tiere untersucht werden können. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern.
Verendete Tiere müssen im Labor auf das Virus getestet werden, die Koordination übernimmt das Veterinäramt des Kreises Lippe (05231 62-2171). Informationen und Ansprechpartner zum Thema Geflügelpest sind unter auch online zu finden.

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