Höchste Inzidenzzahl in NRW: Kreis Lippe erwägt erweiterte Maßnahmen

Der Kreis Lippe hat schon seit längerer Zeit den höchsten Inzidenzwert in ganz OWL.

Aktuelle Kontaktregeln sollen auch über die Feiertage eingehalten werden –

Lippe. Die Inzidenzzahl im Kreis Lippe ist zur Zeit die höchste in NRW. Landrat Dr. Axel Lehmann und die lippischen Bürgermeister wollen das Infektionsgeschehen daher eindämmen. Dafür haben sie im Dialog erweiterte Maßnahmen abgestimmt, die der Kreis dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Erörterungstermin Mitte dieser Woche vorschlagen wird. Entsteht Einvernehmen, werden die Maßnahmen in einer Allgemeinverfügung angeordnet.
„Die erweiterten Maßnahmen haben wir mit den Bürgermeistern im Kreis Lippe besprochen, schließlich kontrollieren die örtlichen Ordnungsämter die jeweilige Umsetzung vor Ort. Wir haben die Regelungen daher im Dialog beschlossen. Die Klammer der Maßnahmen bilden die Ansätze, weiter Kontakte zu reduzieren und besonders die Menschen in Alten- und Pflegeheimen zu schützen“, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann.
Gemäß §16 der Coronaschutzverordnung kann der Landrat bei Inzidenzwerten über 200 im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) weitere Schutzmaßnahmen anordnen, die über die Coronaschutzverordnung hinaus gehen. Ziel der erweiterten Maßnahmen soll es sein, eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens in Lippe zu erreichen. Dafür wird der Kreis Lippe insbesondere folgende Punkte mit dem MAGS erörtern:

Empfehlung die aktuellen Kontaktregeln auch über die Feiertage (Weihnachten und Silvester) einzuhalten

Die Coronaschutzverordnung vom 30. November lockert für den Zeitraum zwischen 23. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 die Kontaktregeln. Der Landrat empfiehlt jedoch grundsätzlich auch über die Feiertage die Kontakte auf fünf Personen aus zwei Haushalten zu reduzieren und damit auf die Lockerungen zu verzichten. Steigt der Inzidenzwert jedoch weiter an, soll es nicht bei einer Empfehlung bleiben. Dann würden die Lockerungen durch eine Allgemeinverfügung des Kreises Lippe aufgehoben werden.
Des Weiteren ist auch die Schließung des Kreishauses für den Publikumsverkehr zwischen Weihnachten und Neujahr geplant. Davon unberührt sind Notdienste und der Händler-Service im Straßenverkehrsamt. Die lippischen Städten und Gemeinden werden ebenfalls die Rathäuser und Ämter für den Publikumsverkehr schließen und Notdienste anbieten. Damit folgen Kreis und Kommunen einer entsprechenden Empfehlung von Kanzlerin und Ministerpräsidenten.

Die Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs für Schulen muss durch jede Schule eigenständig geprüft werden

Eine Arbeitsgruppe des Krisenstabs hat für Schulen in Lippe einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, beispielsweise eine Erweiterung/Staffelung der Anfangszeiten der Schulen zur Entzerrung des Schülerverkehrs sowie des Schulbetriebs selbst. Die Umsetzung sollen die Schulen individuell prüfen.

Einschränkungen des Gemeindelebens von Religionsgemeinschaften

Für Versammlungen von Religionsgemeinschaften sollen Regelungen angeordnet werden, die über die Regelungen in der aktuellen Coronaschutzverordnung hinaus gehen. Die Städte und Gemeinden suchen parallel weiter den Dialog mit den Religionsgemeinschaften und betonen auch, dass sich viele Gemeinschaften an die Regelungen in der Schutzverordnung halten.

Reihentestungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen

In Alten- und Pflegeeinrichtungen leben Menschen, bei denen eine Infektion besonders schwere Verläufe nehmen kann. Daher soll eine Reihentestung mit Schnelltests angeordnet werden, um Mitarbeitende und auch Besucher der Einrichtungen noch engmaschiger zu testen.

Nächtliche Ausgangssperre

Die Maßnahme einer nächtlichen Ausgangssperre wird mit dem MAGS erörtert.

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