Inzidenzstufe 0 gilt ab sofort im Kreis Lippe

Weitere Lockerungen –

Im Kreis Lippe gilt ab Dienstag, 20. Juli, die Inzidenzstufe 0. Die entsprechende Veröffentlichung durch das NRW-Gesundheitsministerium ist am Dienstag unter www.mags.nrw erfolgt. Mit der Inzidenzstufe 0 gelten weitere Lockerungen für den Kreis Lippe. Welche Regelungen und Maßnahmen konkret innerhalb der Inzidenzstufe 0 gelten, sind hier zu finden.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Keine Kontaktbeschränkungen mehr (nur noch Empfehlung). Ein Abstandsgebot gilt nur noch als Empfehlung
  • In Bussen und Bahnen, im Einzelhandel (wie auch im Supermarkt), Arztpraxen, Taxen und Schülerbeförderung bleibt die Maskenpflicht jedoch bestehen
  • Personal in körpernahen Dienstleistungen: Wahl zwischen Masketragen oder dem Nachweisen eines negativen Tests alle 48 Stunden
  • Die Pflicht der Datenerhebung fällt in der Gastronomie weg (es sei denn, es sind Veranstaltungen über 5.000 Personen)
  • Einlass in Diskotheken (wenn Landesinzidenz auch unter Null ist), die ein Hygienekonzept vorweisen, ist mit Test zulässig
  • Handel und Dienstleistung: Keine Einschränkungen und Quadratmeterbegrenzung mehr
  • Bei größeren privaten Veranstaltungen kann auf Mindestabstände und Maskenpflicht verzichtet werden, wenn auch landesweit die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen unter zehn liegt und die Teilnehmer negativ getestet sind
  • Gastronomie und Hotels: Keine Beschränkungen mehr, nur Abstände zwischen Tischen bleiben bei 1,5 Meter und bei der Beherbergung muss weiterhin eine Kontakterfassung stattfinden
  • Für Urlaubsrückkehrer (die noch nicht vollständig geimpft sind) gilt am Arbeitsplatz künftig eine Corona-Testpflicht. Wer nach dem 1. Juli fünf Tage oder länger im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht am Arbeitsplatz war, muss danach am ersten Tag der Rückkehr einen negativen Schnelltest vorweisen
  • Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Schützenfeste sind ab Freitag wieder erlaubt, wenn die landesweite Inzidenz und auch die Inzidenz in der jeweiligen Kommune unter zehn liegt. Die Teilnehmer müssen einen negativen Testnachweis dabei haben. Veranstalter sollen stichprobenhafte Kontrollen machen

Die Inzidenzstufe 0 gilt für Kreise und kreisfreie Städte sowie für das Land, wenn der Inzidenzwert an fünf Tagen hintereinander bei höchstens 10 liegt. Da in diesem Zahlenbereich dann schon sehr kleine Infektionsausbrüche relevante Schwankungen verursachen können, erfolgt eine Rückstufung in die Inzidenzstufe 1 erst, wenn der Wert von 10 wieder acht Tage hintereinander überschritten wird. Wenn aber ein dynamischer Anstieg vorliegt, der nicht lokal begrenzt ist, kann das Gesundheitsministerium die Inzidenzstufe auch schon nach drei Tagen des Überschreitens wieder hochstufen und damit die erhöhten Schutzmaßnahmen der Stufe 1 wieder in Kraft setzen.

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