Lemgo: Anmeldungen der künftigen Erstklässler

Alle Kinder, die bis zum 30.09.2021 das 6. Lebensjahr vollenden und die Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, werden am 1.August 2021 schulpflichtig und sind jetzt bei einer Grundschule anzumelden.

Fünf Grundschulen stehen bereit

Lemgo. Bereits vor den Herbstferien 2020 gilt, dass die Erziehungsberechtigten ihre im kommenden Jahr schulpflichtig werdenden Kinder für das Schuljahr 2021/2022 in einer Grundschule anmelden.
Alle Kinder, die bis zum 30.09.2021 das 6. Lebensjahr vollenden und die Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, werden am 01.08.2021 schulpflichtig. Sie sind von den Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter bei einer Grundschule, im Beisein des einzuschulenden Kindes, anzumelden.
Kinder, die nach dem oben genannten Termin das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Über die Anträge entscheidet die Schulleitung.
Die städtischen Grundschulen nehmen an den Schultagen vom 21. September bis 30. September, in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13:00 Uhr die Anmeldungen gemäß der TERMINFESTLEGUNG entgegen.
Die Erziehungsberechtigten der anzumeldenden Kinder erhalten (erfasst sind die Kinder, die am 18. August 2020 mit Wohnsitz in Lemgo gemeldet waren) von der nächstgelegenen Schule eine gesonderte Mitteilung mit fester Terminvorgabe. Sollte dieser Termin nicht passen bzw. eine andere als die nächstgelegene Schule gewählt werden, ist eine vorherige Terminvereinbarung in diesem Jahr zwingend erforderlich. Ein nicht benötigter Termin aufgrund einer anderen Schulwahl ist bitte abzusagen!
Die nächstgelegene Schule definiert sich durch die Schülerfahrkostenverordnung. Sie ist diejenige Schule, die für die Kinder entweder fußläufig (nicht mehr als 2 Kilometer), mit zumutbarem Linienverkehr oder durch hierfür extra eingerichtetem Schülerspezialverkehr zu erreichen ist.
Alle anderen Eltern, auch die der Kinder die auf Antrag eingeschult werden sollen, werden gebeten, sich vor der Anmeldung mit der gewünschten Grundschule in Verbindung zu setzen. Die Geburtsurkunde (Familienstammbuch) sowie der Impfausweis sind bei der Anmeldung vorzulegen. Um Doppelanmeldungen zu vermeiden, ist außerdem das Schreiben der nächstgelegenen Schule im Original vorzulegen.

-Grundschule Am Schloss, Güldene Mine 1, Telefon (05261) 98630
-Grundschule Kampstraße, Kampstraße 4, Tel.: 7798990
-Grundschule Südschule, Am Stiftsland 8, Tel.: 97620
-Grundschule Lemgo-West, Bielefelder Straße 164, Tel.: 96720
-Grundschule Kirchheide, Wilhelm-Stölting-Weg 12, Tel.: 05266-94930

Die allgemeine Schulverwaltung bittet alle Eltern, die ihr Kind nicht an einer Lemgoer Grundschule anmelden, um einen kurzen Hinweis unter der Telefonnummer 05261/213-467 oder in der Schule, von der sie das Anmeldeschreiben erhalten haben.

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