Neue Reitregelung für den Kreis Lippe

In freier Landschaft ist das Reiten nach wie vor auf allen Straßen und Wegen erlaubt – private Flächen sind dabei ausgenommen.

Im Kreis Lippe ändern sich die Regelungen für Reiter, die auf Wegen in der freien Landschaft und im Wald unterwegs sind. Ab sofort gelten die Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes. Dieses ermöglicht Reitern, im Wald auf allen Straßen und Fahrwegen (befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege) sowie auf gekennzeichneten Reitwegen zu reiten. In freier Landschaft ist das Reiten nach wie vor auf allen Straßen und Wegen erlaubt – private Flächen ausgenommen. Im Bereich der touristischen Ziele an den Externsteinen, dem Hermannsdenkmal und den Donoper Teichen bleibt das Reitverbot bestehen. „Hier treffen regelmäßig viele unterschiedliche Erholungssuchende – unter anderem Menschen mit Einschränkungen sowie Kinder – aufeinander, sodass eine Gefährdung für Personen sowie für Ross und Reiter besteht, wenn dort geritten wird“, so Daniel Telaar, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde.

Neufassung der Regelung notwendig

Auch in Teilen des Stadtwaldes von Bad Salzuflen wird das Reiten im Hinblick auf den Kurbetrieb ausschließlich auf ausgewiesenen Reitwegen möglich sein. Eine entsprechende Allgemeinverfügung regelt die Nutzung.
Die Neufassung der Reitregelungen im Kreis waren durch eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen notwendig. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie zum Reiten, Wandern und Radfahren in Lippe hat der Kreis das nun vorliegende Konzept erarbeitet. An dem Verfahren beteiligten sich ebenfalls Vertretern der Reiterschaft sowie der Forst, Waldbesitzer, Wandervereine und anderen Betroffene. In der Folge hat der Kreistag im Juni 2021 die bis dahin geltenden 14 Landschaftspläne aufgehoben. „Die Regelungen in den Landschaftsplänen waren nicht einheitlich und nicht mehr aktuell, dies führte bei Reiterinnen und Reitern seit längerem zu Unverständnis und Verwirrung“, erklärt Telaar.
Reiter, die im Besitz einer Reitplakette sind, erhalten in den nächsten Tagen zusammen mit der Jahresrechnung für 2022 auch einen Flyer mit wichtigen Informationen zu den Neuerungen. Der Flyer liegt auch im Bürgerservice im Kreishaus aus. Die Allgemeinverfügung für den Bereich Bad Salzuflen kann mit den dazugehörigen Reitwegekarten für die Waldbereiche Obernberg und Asenberg auf der Internetseite des Kreises Lippe abgerufen werden – ebenso alle weiteren Reitwegekarten. Für Nachfragen steht Isabell Hebrock-Hugenberg von der unteren Naturschutzbehörde unter i.hebrock-hugenberg@kreis-lippe.de zur Verfügung.

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