Bußgeld für falsche Kontaktdaten

Keine Toleranz mehr für «Donald Duck” und Co : Ab heute gelten in NRW saftige Strafen für Leute, die falsche Namen in die Kontaktlisten von Gaststätten schreiben. Auch in anderen Bereichen greift das Land im Kampf gegen Corona durch.

Düsseldorf (dpa/lnw) Bußgeld für falsche Kontakte und Anmeldepflicht für größere Feiern: In Nordrhein-Westfalen ist seit Donnerstag eine verschärfte Corona-Schutzverordnung in Kraft. Damit reagiert die Landesregierung auf die anhaltend hohe Zahl der Corona-Neuinfektionen und jüngste Corona-Ausbrüche nach großen Feiern. Die härteste Sanktion: Für falsche Angaben zur Person auf den Kontaktlisten in Restaurants oder Gaststätten verhängt das Land künftig ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro.

Die Strafe droht denjenigen, die bewusst täuschen und falschen Kontakte auf den Listen zur Corona-Nachverfolgung angeben. Zwar müssten auch die Wirte die Angaben auf Plausibilität überprüfen, hatte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch gesagt. Sie würden aber nicht bestraft.

Private Feiern zu Anlässen wie Hochzeiten oder runden Geburtstagen mit mehr als 50 Gästen müssen künftig den Behörden gemeldet werden. Das gilt aber nur für Feiern außerhalb des privaten Bereichs, etwa in Gaststätten. Die Feiern müssen mindestens drei Werktage vorher mitsamt einer verantwortliche Person beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Auch eine Gästeliste muss geführt werden. Wird gegen die Auflagen verstoßen, droht ein Bußgeld von 500 Euro. Unverändert gilt die Höchstgrenze von 150 Gästen für private Feiern im öffentlichen Raum.

Allerdings gibt es künftig Beschränkungen bei regionalen Corona-Ausbrüchen, wenn bestimmte Corona-Schwellenwerte erreicht werden: Ab einem Wert von 35 Infizierten pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen sind Feiern in Gaststätten nur noch mit bis 50 Teilnehmern erlaubt. Bei einer Zahl von 50 Infizierten pro 100 000 Einwohner dürfen nur noch 25 Gäste feiern. Das hatten Bund und Länder bereits am Dienstag vereinbart. In NRW soll es keine generellen Alkoholverbote wegen Corona geben.

Die Entscheidung über die Genehmigung von Zuschauern bei Fußballspielen muss spätestens am Tag vorher fallen. Maßstab ist das Infektionsgeschehen. Ist ein Spiel für Samstag angesetzt, ist die Kennzahl vom Freitag maßgeblich. Ab dem Wert von 35 Neuinfizierten pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen werden Zuschauer verboten.

In NRW ist anders als in Berlin keine Maskenpflicht am Arbeitsplatz in Büros und Behörden geplant.

Foto: Karl-Josef Laumann Federico Gambarini/dpa

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