COVID-19: NRW setzt Sonn- und Feiertagsfahrverbot aus

Sicherstellung der Warenverfügbarkeit im Einzelhandel

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus COVID-19 stellt der Handel fest, dass in stärkerem Maße als gewöhnlich Artikel des „Trockensortiments“ verkauft werden. Dies betrifft insbesondere haltbare Lebensmittel und Hygieneartikel. Um das Warensortiment in seiner vollen Breite jederzeitig zur Verfügbarkeit stellen zu können, soll der Nachschub hierdurch gewährleistet werden. Deshalb hat das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen das geltende Sonn- und Feiertagsfahrverbot ab sofort ausgesetzt. Ausnahmegenehmigungen sind für Transporte innerhalb Nordrhein-Westfalens z. Zt. nicht erforderlich. Diese Regelung ist bis zum 30.05.2020 befristet, gibt die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold bekannt. Bei Beförderungen in andere Bundesländer sollten sich die Transportunternehmen jedoch bei den zuständigen Behörden erkundigen, ob dort eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist und wo diese zu beantragen ist.

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