LATERNE, LATERNE…

Am 11. November ist Martinstag. Foto: E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
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Was, wenn beim Laternenumzug etwas passiert? –

Am 11. November ist Martinstag, Kinder ziehen wieder mit bunten Laternen durch die Straßen. Wo Kinderscharen, brennende Kerzen und Dunkelheit zusammentreffen, gilt besondere Vorsicht. Das sollten Eltern vor dem Laternenlauf wissen:

Was, wenn beim Umzug etwas passiert?

Eine Abendwanderung in großer Gruppe mit Laternen oder sogar Musik ist immer wieder was Besonderes! Entsprechend aufgeregt und unaufmerksam sind die Kinder. Schnell ist da etwas passiert. „Wird der Laternenumzug vom Kindergarten oder der Grundschule veranstaltet, stehen die Sprösslinge unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung“, so die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). „Begleitende Eltern sind hingegen nur dann eingeschlossen, wenn sie zum offiziellen Betreuungspersonal gehören.”

Privat unterwegs?

Aber auch für Eltern und Kinder, die sich privat mit Laternen aufmachen, gibt es eine Möglichkeit, sich abzusichern. Eine private Unfallversicherung fängt das finanzielle Risiko ab, wenn jemand durch einen Unfall in der Freizeit dauerhaft geschädigt ist und zum Beispiel aufwändige Therapien notwendig sind.

Wie ist das grundsätzlich mit der Aufsicht?

Bei Veranstaltungen von Kita und Co. liegt in der Regel die Aufsichtspflicht bei den Betreuern. Ein Mehr an Aufsicht ist nötig, wenn es im Bereich des Kindergartens oder auf einem Ausflug besondere Gefahrenquellen, wie brennende Kerzen oder Straßenverkehr gibt – wie eben bei einem Laternenumzug. Häufig bitten Einrichtungen daher die Eltern um Mithilfe. Nehmen diese, möglicherweise zusammen mit einem Geschwisterkind, teil, tragen sie üblicherweise wieder die Aufsichtspflicht für ihren Nachwuchs. Oft weisen Kitas, Schulen und Co. in ihren Einladungen aber auch auf diesen Umstand hin.

Sind echte Kerzen überhaupt noch erlaubt?

Für einige gehören nach wie vor echte Kerzen in die Laterne, manche haben das Teelicht einfach schneller zur Hand. Und dass, obwohl gerade kleine Kinder oft nicht richtig abschätzen können, wie leicht eine Papierlaterne oder die Haare des Vordermannes in Flammen stehen. Trotz der Gefahr, die von dem offenen Feuer ausgeht, gibt es hier keinerlei gesetzliche Vorschrift. Im schlimmsten Fall ziehen sich die Laternengänger schwere Verbrennungen zu und müssen ins Krankenhaus. Auch hier greifen private Unfallversicherungen und zahlen zusätzlich zur Invaliditätsleistung oftmals auch ein Schulausfallgeld. Wer auf Nummer sicher gehen will, der greift zu Laternenstäben mit integrierter LED-Leuchte.

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