OWL. Der Frost der letzten Tage lässt die Oberflächen von Teichen, Tümpeln oder Seen in OWL gefrieren und vermeintlich dicke Eisschichten sind zu sehen. Daher weist das Umweltamt ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten von zufrierenden und zugefrorenen Wasserflächen lebensgefährlich und verboten ist. Durch Bodenwärme, Strömungen, Zuflüsse, Gasbildung, dünn überfrorene Fischereilöcher oder Eisrisse kann es an verschiedenen Stellen eines Gewässers zu sehr unterschiedlichen Eisstärken kommen. Das Umweltamt bittet ganz besonders Eltern, ihre Kinder auf die Gefahren hinzuweisen, da es in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Unfällen auf vermeintlich zugefrorenen Wasserflächen gekommen ist.
Bei einem Einbruch in ein Gewässer besteht auch aus Sicht der Feuerwehr absolute Lebensgefahr. Es besteht die Gefahr einer Unterkühlung mit Kreislaufkollaps, dabei gilt „je jünger und dünner umso eher“. Aufgrund der relativ großen Körperoberfläche im Vergleich zum Erwachsenen besteht im Besonderen die Gefahr bei Kindern. Die niedrigen Wassertemperaturen können zu einem reflektorischen Herzstillstand, nachfolgend zum Sekunden Herztod führen. Die Feuerwehr gibt Tipps, was man tun kann, wenn jemand ins Eis eingebrochen ist:
-Sofort die „112“ wählen und die Feuerwehr rufen.
-Sich dem Eingebrochenen nur liegend mit möglichst großer Auflagefläche (Bretter, Leiter etc.) nähern
-Aufpassen, weil an der Einbruchstelle das Eis auch für die Helfer besonders brüchig ist.
-Der eingebrochenen Person mit Abstand ein Rettungsgerät oder andere Gegenstände wie z.B. einen dicken Ast, ein Abschleppseil oder ein Kleidungsstück reichen.
-Bei Bedarf schon vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes mit der Herzdruckmassage beginnen. Im Rahmen des Notrufs können Leitstellenmitarbeiterinnen und –mitarbeiter auch telefonisch Anleitungen geben.