NRW will 150 Euro Bußgeld für «Masken-Muffel»

(dpa) Nordrhein-Westfalen will bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen, S-Bahnen oder Straßenbahnen künftig sofort ein Bußgeld von 150 Euro verhängen. NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) sagte: «Inzwischen sollte jeder verstanden haben, dass in Bus und Bahn Maskenpflicht gilt. Deshalb ist ganz klar: Wer ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt wird, muss an der nächsten Haltestelle raus und zahlen.» Wüst kündigte an: «Wir wollen eine Verschärfung, so dass unmittelbar beim ersten Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 150 Euro fällig ist.»

Die Verschärfung solle mit einer Überarbeitung der NRW-Coronaschutzverordnung Mitte nächster Woche in Kraft treten, sagte ein Ministeriumssprecher. Sie gilt dann für alle Züge, auch Fernzüge in NRW.

Bisher werden Bußgelder in NRW nur erhoben, wenn Fahrgäste sich trotz einer entsprechenden Aufforderung weiter weigern, die Maske aufzusetzen. Diese Ermahnung soll wegfallen. Wüst sagte, man wolle «keine lange Diskussion mehr mit Masken-Muffeln». Es gehe um die Solidarität mit den schwächsten der Gesellschaft. «Die kleine Unbequemlichkeit, die Maske zu tragen, verhindert eine mögliche Katastrophe.»

Probleme mit «Maskenmuffeln» gebe es in der Praxis vor allem bei Freizeitverkehren, sagte der Ministeriumssprecher. Berufspendler trügen dagegen zu fast 100 Prozent die Maske.

Bundesweit gilt im Kampf gegen die Corona-Pandemie eine Maskenpflicht in Handel und im Nahverkehr – die konkrete Ausgestaltung und Regelungen zu Sanktionen sind aber Ländersachen. Auch in Bayern beispielsweise sieht der Bußgeldkatalog beim Verstoß gegen die Maskenpflicht bereits 150 Euro vor. In Berlin ist bei Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein Bußgeldrahmen von 50 bis 500 Euro vorgesehen.

Angesichts wieder gestiegener Corona-Infektionszahlen hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sich kürzlich für härtere Strafen bei Verstößen gegen die Corona-Regeln ausgesprochen. «Was wir im Augenblick an Risikoanstieg erleben, geht im Wesentlichen zurück auf das achtlose und manchmal auch unverantwortliche Fehlverhalten einer sehr kleinen Zahl von Menschen», sagte der Minister. «Das müssen wir wirksamer als bisher unterbinden und in Fällen, bei denen es deshalb zu Infektionen und Ausbrüchen kommt, wirksam ahnden: Das schließt Bußgelder und Strafen mit ein, wenn es sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt.»

Mit Blick auf den Schulbeginn nach den Sommerferien setzen zudem mehrere Bundesländer auf eine Maskenpflicht in Schulgebäuden. Nordrhein-Westfalen geht dabei besonders weit – dort wird eine solche Pflicht an weiterführenden und berufsbildenden Schulen sogar im Unterricht gelten.

Foto: Fabian Strauch/dpa

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