In NRW dürfen Feste auch wieder größer ausfallen.
Düsseldorf (dpa/lnw)
In Nordrhein-Westfalen werden die Corona-Regeln an diesem Mittwoch wieder etwas gelockert. Das wird vor allem die Menschen freuen, die ein großes Fest feiern wollen – wie Hochzeit, Ausstand, Taufe oder Geburtstag: Für Feste aus besonderem Anlass dürfen 150 Gäste kommen, also deutlich mehr als die bisherigen 50. Das NRW-Kabinett hatte die Änderungen für die Coronaschutzverordnung beschlossen, die in der neuen Version bis zum 11. August verlängert wurde.
Trotz dieser Lockerung gelten die drei Grundregeln weiter: Abstand halten, Mund-Nasenschutz tragen und die Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten sicherstellen. Bei Kultur und sonstigen Veranstaltungen muss ein Hygienekonzept erst bei 300 Teilnehmern vorgelegt werden und nicht mehr schon bei 100. Beim Kontaktsport in der Halle sind statt der bisher 10 dann 30 Teilnehmer erlaubt. Zuschauen dürfen bei Sportveranstaltungen 300 statt der bisher 100.
Änderungen gibt es in der Coronaeinreiseverordnung für Beschäftigte aus kritischen Infrastrukturen: Wer aus dem Sommerurlaub oder vom Verwandtschaftsbesuch aus Corona-Risikogebieten zurückkommt, ist nicht mehr automatisch von der Quarantänepflicht ausgenommen. Er ist das nur nach einem negativen Test. Damit werde ausreichenden Testkapazitäten Rechnung getragen, hatte das Gesundheitsministerium mitgeteilt.
Je mehr Freiheiten möglich seien, desto wichtiger sei es, infizierte Menschen so schnell wie möglich durch Testungen zu erkennen, hatte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) den Schritt begründet.
Karl-Josef Laumann
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