Dashcam, Blitzer-App & Co.: Was erlaubt ist und was nicht

Erlaubt oder nicht? Bei Auto-Gadgets müssen Autofahrer einiges beachten. (Bildquelle: Nextbase)

Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl hilfreicher Gadgets, die den Alltag ungemein erleichtern – auch im Straßenverkehr. Hier sind vor allem Radarwarner, Blitzer-Apps und Dashcams stark gefragt. Doch nicht immer ist ihr Gebrauch auch erlaubt. Welche Tools Fahrer im Straßenverkehr einsetzen dürfen und welche nicht wird im folgenden verraten.

Dashcams – Achtung bei der Benutzung

Dashcams sind kleine Kameras auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe, die das Verkehrsgeschehen aufzeichnen. Laut einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs vom Mai 2018 ist die Nutzung von Dashcams in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass das Bildmaterial nur anlassbezogen aufgezeichnet wird. Lediglich im Falle eines Unfalls oder eines Vorfalls darf es dauerhaft gespeichert werden. Bußgelder drohen, wenn die Dashcam unzulässig, permanent und anlasslos verwendet wird.
Autofahrer dürfen also nur festhalten, wenn beispielsweise ein Unfall passiert. Nach der Einreichung des Beweisvideos bewertet das Gericht dann individuell, ob das Unfallvideo als Beweismittel verwertbar ist. Häufig können durch das aufgezeichnete Bildmaterial strittige Unfälle unabhängig und lückenlos aufgeklärt werden. Dashcams sind praktisch wie ein stiller Zeuge an Bord. Tipp: Beim Kauf darauf achten, dass die Kamera über eine Loop-Funktion verfügt, die eine dauerhafte Speicherung der Videos auf der SD-Karte verhindert.

Blitzer-Apps und Radarwarner: Besser aufs Radio zurückgreifen

Die Nutzung von Blitzer-Apps, Radarwarnern und Navigationsgeräten mit Warnfunktion ist in Deutschland ebenso verboten wie deren betriebsbereite Mitführung. Laut eines Urteils des Oberlandesgerichts in Karlsruhe gilt das auch für Beifahrer. Findet die Polizei bei einer Kontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner, kann sie diesen sicherstellen und sogar vernichten lassen. Hinzu kommt noch ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Legal sind dagegen Blitzermeldungen im Radio, weil sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers sind. Auch das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer per Handzeichen ist erlaubt, sofern es nicht mit der Lichthupe geschieht.

Nebenjob gesucht mit Bild von Geld im Portemonnaie
Logo der Stadt Lage mit "Lage" in Mittelblau samt grünem Slogan "... liegt mir" und Aussage in Weiß auf Dunkelblauem Hintergrund "Wir sind dabei!" sowie Logo der Nacht der Ausbildung Lippe
Logo der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold in Form von Schrift und blauer Bildmarke vor weißem Hintergrund
Solarstrom Konzepte Herford Photovoltaik Komplettpaket
Weiße Schrift auf grünem grafischen Element: "Weihnachtsglanz im Ziegeleimuseum" vor Foto von Lichtern in der Unschärfe
Weiße Schrift vor dunkelrotem Hintergrund mit Schneeflocken und Lichterketten: "Lagenser Weihnachtsmarkt 29.11.-30.12."
Bild von verzweifelter junger Frau vor zerstörtem Auto mit Eisblock auf der Motorhaube und weiße Schrift in grünem Balken "Darum kümmert sich mein Vertrauensmann!" sowie Logo der LVM Versicherung
Kneho Lacke Horn-Bad Meinberg
Ausbildung als Lacklaborant/in (m/f/d) mit Logo der Firma Kneho-Lacke
Grün-Schwarzes Logo von "Brands Weihnachtsbäume" vor dunkelrotem Hintergrund mit zwei kreisförmigen Bildern eines Deko-Weihnachtsmannes und Tannen sowie die Internetadresse "brands-weihnachtsbaeume.de" in grünem Balken
Bild von einer Frau und einem Mann in modischer Herbstkleidung sowie Slogan "Die Auswahl zum Hauspreis" in Schwarz vor grauem Hintergrund und Logo von Küster aus dem Extertal sowie der Marke Wellensteyn
Bild von lächelndem Kind draußen vor einem Weihnachtsbaum und Text "Bad Salzufler Weihnachtstraum"
Bild von junger Frau die Konfetti Richtung Kamera pustet und Schrift "Herzlich Willkommen!". Außerdem blaues Action-Logo mit Ergänzung "ab 26.10." sowie gelbes Netto-Logo mit Ergänzung "Ab 29.10." und Logo der Stadt-Galerie Hameln.
Tischer Specksteinöfen in Bückeburg-Cammer Jetzt Wohlfühlofen sichern! - Bild mit Kind am Kamin
Lachende junge Frau mit lachender alten Frau vor sonnengelbem Hintergrund und Logo vom Stift zu Wüsten sowie blauer Text "Pflegehelfer*in / Quereinsteiger*in"
Dunkles Bild von einem Kugelschreiber auf Papier und Grün-Weißes Logo von Freitag + Keiser Steuerberater