Jahrgänge 1971 und jünger – Führerscheinumtausch erforderlich

Bildquelle: Kreis Lippe
Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle, die 1971 oder später geboren wurden und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, diesen gegen ein Neuen umtauschen.

Lippe. Seit einigen Jahren werden sukzessive die alten Papierführerscheine aus dem Verkehr gezogen und gegen fälschungssichere und EU-weit einheitliche Dokumente im Scheckkartenformat ausgetauscht. Nun sind die Jahrgänge 1971 bis 1998 an der Reihe. Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle, die 1971 oder später geboren wurden und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, diesen gegen ein neues Dokument umtauschen. Denn: Wer nach dem 19. Januar 2025 weiterhin mit seiner alten Fahrerlaubnis unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarngeld.

Umtausch auch im Bürgerbüro möglich

Um das zu vermeiden und um einen zeitnahen Umtausch ohne lange Wartezeiten gewährleisten zu können, sollten sich die Lipper daher frühzeitig einen Termin in der Führerscheinstelle unter ONLINE („Terminvereinbarung Führerscheinstelle“ auf der Startseite oder in der Suchfunktion auswählen) oder Tel. 05231 62-1234 buchen. Es besteht zudem die Möglichkeit, nach Terminvereinbarung im Bürgerservice der Kreisverwaltung die Fahrerlaubnis zu tauschen. Wer sich den Weg ins Kreishaus nach Detmold sparen möchte, kann seinen alten Führerschein auch im Bürgerbüro seiner Stadt oder Gemeinde umtauschen. Die Bürger benötigen dafür einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den bisherigen Führerschein im Original und ein biometrisches Lichtbild. Sollte der Originalführerschein nicht im Kreis Lippe ausgestellt worden sein, muss außerdem eine aktuelle Karteikartenabschrift vorgelegt werden. Die neue, EU-einheitliche Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat ist 15 Jahre lang gültig, der Umtausch kostet 30,40 Euro.

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