Schutzkonzept zur Walpurgisnacht an den Externsteinen

Bildquelle: LVL
Die Externsteine – für viele Menschen ein ganz besonderer Kraftort.

Horn-Bad Meinberg. Am kommenden Mittwoch, dem 30. April, ist Walpurgisnacht. Der Landesverband Lippe setzt – zusammen mit seinen Partnern Stadt Horn-Bad Meinberg, Schutzgemeinschaft Externsteine e. V. und Kreispolizeibehörde – in dieser Nacht wieder sein Schutzkonzept für das Denkmal und das umgebende Naturschutzgebiet um.
Das bedeutet, dass offenes Feuer oder Grillen nicht gestattet sind, ebenso keine Zelte. Auch auf das Rauchverbot wird verwiesen: In Nordrhein-Westfalen ist Rauchen im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten. Spirituell inspirierte Besucherinnen und Besucher dürfen die Nacht an den Externsteinen verbringen und friedlich feiern und musizieren. Das Besteigen der Felsen ist Besuchern am 30. April sowie am 1. Mai ausschließlich zu den Öffnungszeiten möglich.
Die Gaststätte „Zum Felsenwirt“ hat zu den üblichen Zeiten geöffnet. Auf dem Parkplatz ist das Abstellen von Wohnmobilen über Nacht grundsätzlich nicht gestattet. In den Tagen vor der Walpurgisnacht und am 30. April wird dies regelmäßig kontrolliert, widerrechtlich abgestellte Wohnmobile werden kostenpflichtig abgeschleppt.

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