Bildquelle: PixabayLemgo. Die Kommunalwahlen finden am 14.09.2025 von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher oder Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also dem 29.08.2025, seine Hauptwohnung in Lemgo hat. Die Wahlberechtigten erhalten bis spätestens zum 24. August2025 eine Wahlbenachrichtigung. Für die Wähler, die nicht am Wahltag in ihr Wahllokal gehen möchten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Briefwahlantrag. Die Briefwahlunterlagen können bereits jetzt schriftlich, per QR-Code auf der, über die Homepage oder per E-Mail an Wahlen@lemgo.de, nicht jedoch telefonisch, beantragt werden. Das Briefwahlbüro befindet sich im Lichthof des Schmiedeamtshauses, Marktplatz 4 in Lemgo und öffnet vom 12.08.2025 jeweils montags, dienstags und donnerstags von 8.00 – 17.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr. Zusätzlich Samstag, 06.09.2025 von 8.00 – 12.00 Uhr und letztmalig am Freitag, 12.09.2025 von 8.00 – 15.00 Uhr. Weitere Auskünfte erteilen gerne Andreas Fritz, Telefonnummer 05261/213203 und Miriam Wüstenbecker, Telefonnummer 05261/213201 von der für Wahlen zuständigen Abteilung bei der Alten Hansestadt Lemgo. In der Zeit vom 25.08. bis 29.08.2025 besteht zu den regulären Öffnungszeiten die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in der Abt. Wahlen, Rathaus, Zimmer 333, Marktplatz 1, 32657 Lemgo, aus Datenschutzgründen allerdings nur auf die eigenen Daten. Sollte keiner der Landrats- und/oder Bürgermeisterkandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am Sonntag, 28.09.2025 eine Stichwahl statt.


