Folgen des Sturmtiefs "Friederike"

Die Wälder im gesamten Kreisgebiet sollen laut Verordnung bis zum 31. Januar nicht mehr betreten werden. Foto: Marco Barnebeck/pixelio.de

Betreten der Wälder im Kreisgebiet Lippe bis zum 31. Januar verboten –

Lippe. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW (Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe) hat das Betreten aller Wälder im Kreisgebiet untersagt. Aufgrund von erheblichen Gefahren für die eigene Gesundheit in Folge des Sturmtiefs Friederike dürfen die Wälder ab sofort nicht mehr betreten werden. Das Verbot gilt bis Mittwoch, 31. Januar, 24 Uhr. Eine Verlängerung oder Ausweitung der Verordnung ist möglich. Jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Anweisung verstößt, handelt ordnungswidrig.
Die Verordnung gilt ebenfalls für die Wälder im Gebiet der Kreise Minden-Lübbecke, Herford, Gütersloh und der Kreisfreien Stadt Bielefeld.

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