Mit Spannung wurde heute eine Erklärung von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet nach den Gesprächen mit den Länderchefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel erwartet. Zuvor war bereits bekannt geworden, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern nach dem Willen des Bundes unter anderem mit Hygieneauflagen wieder öffnen sollen, die Kontaktbeschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie aber verlängert werden.
Großveranstaltungen sollen bis zum 31. August grundsätzlich untersagt werden – auch Fußballspiele wären davon betroffen. Darauf einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder und Kanzlerin Merkel nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch bei der Schaltkonferenz. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die Länder getroffen werden.
Unabhängig von der Verkaufsfläche sollen nach der Beschlussvorlage des Corona-Kabinetts Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen. Unter gleichen Auflagen sollten auch Kultureinrichtungen wie Bibliotheken und Archive sowie zoologische und botanische Gärten wieder öffnen können. Unter jenen Dienstleistungsbetrieben, bei denen körperliche Nähe unabdingbar sei, «sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten», unter bestimmten Auflagen sowie «unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb am 4. Mai wieder aufzunehmen». Restaurants, Bars und Kneipen sollen wie bisher grundsätzlich geschlossen bleiben.
Vorher hatte NRW schon seine Absichten für Kitas und Schulen deutlich gemacht: Die Schulen in NRW sollen nach den Osterferien schrittweise wieder öffnen. Eine Woche später könnten die ersten Kita-Kinder folgen und wieder in die Betreuung kommen dürfen. Ob dies wirklich so kommen wird, blieb am Mittwoch zunächst unklar.

