Maskenpflicht auf lippischen Sportplätzen

Lippe. Auf Grund steigender Infektionszahlen hat der Kreis Lippe eine Allgemeinverfügung erlassen. Darin ist u.a. geregelt, dass Zuschauer von Sportveranstaltungen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Diese Regelung gilt für den Innen- und Außenbereich und während des gesamten Aufenthalts auf der Sportanlage. Auch wenn ein Abstand von 1,5 Metern oder mehr gegeben ist, ist die Mund-Nasen-Bedeckung durchgängig zu tragen.

Auf Grund steigender Infektionszahlen hat der Kreis Lippe eine Allgemeinverfügung erlassen. Darin ist u.a. geregelt, dass Zuschauer von Sportveranstaltungen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass insbesondere für den Außenbereich / Sportplätze, auch bei schlechter Witterung, die Nachverfolgungslisten so zu führen sind, dass die Daten jederzeit vollständig und leserlich sind.

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