Keine Fotos von Impfpässen veröffentlichen

Der Impfpass sollte auf keinen Fall per Foto veröffentlicht werden, da dies Kriminellen bei der Fälschung hilft.

Im Kreis Lippe sind der Polizei in den vergangenen Wochen vereinzelt potentiell gefälschte Impfpässe gemeldet worden. Die Dokumente waren in Apotheken aufgefallen. Ermittlungen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung wurden eingeleitet.
Sowohl die Fälschung der Dokumente als auch die Nutzung eines Dokuments mit falschen Eintragungen, um sich etwa einen digitalen Impfnachweis ausstellen zu lassen oder einen Impfnachweis für einen Veranstaltungsbesuch vorzuzeigen o.ä., sind strafbar. Für eine Urkundenfälschung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Die Polizei bittet Bürgerinnen und Bürger, keine Fotos von ihren echten Impfpässen im Internet/in Sozialen Netzwerken zu veröffentlichen! So wird ungewollt den Kriminellen bei Fälschungen geholfen, die sich an den Vorlagen orientieren können.

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