Ab sofort 2G-Plus in Gastro und Freizeit in NRW – Geboosterte befreit

NRW-Minister Karl-Josef Laumann stellte jetzt die neue Coronaschutzverordnung in Düsseldorf vor.

NRW. Minister Laumann hat die neue Coronaschutzverordnung für NRW vorgestellt.
Für viele Bereiche gilt jetzt die 2G-Plus-Regelung. Dies wird unter anderem die Gastronomie, den Freizeit-, Sport- und auch den Fitnesssektor betreffen.
Damit dürfen nur geimpfte und genesene Menschen zum Beispiel ein Restaurant besuchen und müssen zudem zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen.
Es gibt aber Ausnahmen für die 2G-Plus-Regel. Wer bereits geboostert ist oder wer zweifach geimpft ist und zudem in den letzten drei Monate eine Infektion durchgemacht hat und genesen ist braucht keinen zusätzlichen Test machen.
Darüber hinaus wird die Maskenpflicht bei Ansammlungen von Menschen oder auch bei Warteschlangen wieder eingeführt, sofern vor Ort keine 3G- oder 2G-Regelung greift.

Fußballbundesliga mit kleiner Kulisse

Bei Veranstaltungen wird die bislang geltende regionale Zuschauerobergrenze von 750 Personen auch für überregionale Veranstaltungen im Land wie beispielsweise Fußballspielen festgelegt. Weitere Regelungen und Infos zur neuen Coronaschutzverordung auf der Homepage des Landes NRW.

Neu ist an der aktuellen Regelung auch, daß Vor-Ort-Tests in Restaurants oder Fitness-Studios durchgeführt werden können. Das ist als beaufsichtigter Selbst-Test oder als vom Anbieter durchgeführter Test möglich. Dieser Test vor Ort gilt dann allerdings nur für die gerade besuchte Einrichtung. Also nicht für 24 Stunden “überall”, wie es beispielsweise beim Test einer zertifizierten Teststelle der Fall ist. Einige Gastronomen sehen Probleme beim beaufsichtigten Selbsttest, da sie dafür keine freien Personalkapazitäten haben. Und bitten Ihre Gäste, möglichst schon mit einem offiziellen Test in der Tasche oder auf dem Handy das Lokal zu betreten.

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