Regeln für die Walpurgisnacht an den Externsteinen

Die Externsteine – für viele Menschen ein ganz besonderer Kraftort.

Lemgo/Horn-Bad Meinberg. Am kommenden Samstagabend, dem 30. April, der diesjährigen Walpurgisnacht, setzt der Landesverband Lippe – zusammen mit seinen Partnern Stadt Horn-Bad Meinberg, der Schutzgemeinschaft Externsteine und der Kreispolizeibehörde – wieder sein Schutzkonzept für das Denkmal und das umgebende Naturschutzgebiet um.
Zelten sowie offenes Feuer oder Grillen sind nicht gestattet. Spirituell inspirierte Besucher dürfen die Nacht an den Externsteinen verbringen und friedlich feiern und musizieren. Die Gaststätte „Zum Felsenwirt“ hat zu den üblichen Zeiten geöffnet. Das Besteigen der Felsen ist am 30. April und 1. Mai ausschließlich zu den Öffnungszeiten möglich. Der Parkplatz Externsteine wird am letzten April-Tag bereits um 18 Uhr geschlossen. Das Abstellen von Wohnmobilen über Nacht ist auf diesem Parkplatz grundsätzlich nicht gestattet. In den Tagen vor der Walpurgisnacht und am 30. April wird dies regelmäßig kontrolliert. Die Ankündigung lautet: Widerrechtlich abgestellte Camper werden kostenpflichtig abgeschleppt.

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