Förderung für private E-Ladestationen gestartet
Viele Besitzer von Elektroautos wünschen sich, ihr Fahrzeug zuhause aufzuladen. Seit dem 01.04.2022 ermöglicht jetzt das NRW-weite Förderprogramm „Emissionsarme Mobilität” Zuschüsse für die Inbetriebnahme von privaten Ladesäulen für Besitzer von Elektroautos. Die Beratungsstelle Detmold der Verbraucherzentrale NRW hat Tipps zusammengestellt, welche Fördermöglichkeiten es gibt und was es bei der Antragstellung für Verbraucher zu beachten gilt.
Ladestationen für Eigenheimbesitzer
Wer im Eigenheim lebt, kann bis zu 1.500 Euro Förderzuschuss für die Umsetzung einer Ladeinfrastruktur erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass der Strom zum Betreiben und Laden zum Teil aus einer vor Ort neu zu errichtenden Erneuerbare-Energie-Anlage stammt. In Frage kommt hier meist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Eigenheims. Neben Eigenheimbesitzer können auch Eigentümergemeinschaften die Fördermittel beantragen.
Ladestationen am Stellplatz für Mieter
Mieter, die über eine Garage oder einen festen Stellplatz verfügen, erhalten bis zu 1.000 Euro Zuschuss für ihren eigenen Ladepunkt. Das Betreiben mit Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage ist hierbei keine Voraussetzung.
Förderbedingungen beachten
Beide Förderungen beziehen sich auf Anlagen mit Ladeleistungen mit weniger als 50 Kilowatt (kw). Für den Privatgebrauch sind Anlagen mit einer Leistung von 11 Kilowatt meist ausreichend. Wichtig ist, dass die Förderanträge vor Beauftragung und Inbetriebnahme beantragt werden.
Weiterführende Informationen und Links:
Übersicht über Fördermaßnahmen und -voraussetzungen:
Zur Website von ElektroMobilitätNRW
Auswahl von Stromtarifen für Elektroautos:
Zur Website von Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Kopplung einer PV-Anlage mit E-Ladesäulen:
Zur Website von Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen