Fahrradstraße sorgt für Verwirrung

Lemgo. Besonders in Innenstädten sind viele Straßen durch den PKW-Verkehr verstopft und auch die Luftverschmutzung ist ein großes Thema. Städte wollen dem entgegenwirken und richten deshalb immer mehr besondere Strecken für Radler ein. Mit der Einrichtung sollen Menschen dazu angeregt werden, häufiger das Auto stehen zu lassen und lieber das Fahrrad zu benutzten. Die Attraktivität wird dadurch gesteigert, dass die Radler gegenüber Autos dort Vorrang haben und ihnen so ein schnelleres Vorankommen gewährt wird. In Lemgo gehören solche Fahrradstraßen mittlerweile auch zum Stadtbild.

Missverständnis in der Fahrradstraße

Seit Monaten sind die Lemgoer Orpingstraße und die Heustraße Fahrradstraßen.

Das heißt, hier haben Fahrräder Vorrang. Es heißt aber nicht, Radfahrer können hier machen was sie wollen.

Die beiden Straßen sind mit Kopfstein gepflastert und passen so in das Bild der Altstadt. Um das Befahren mit dem Auto geräuschärmer und mit dem Fahrrad angenehmer zu machen, entschied man sich dazu, mittig der Straße eine Spur zu asphaltieren. Und genau das ist der Punkt: Manche Radfahrer scheinen das misszuverstehen, sie meinen, diese asphaltierte Spur gehöre ihnen allein. Mehr noch: kommt ihnen ein Auto entgegen, wird sich provokant extra breit gemacht. Statt, wie es sich beim Rechtsverkehr gehört, sich Richtung Fahrbahnrand zu bewegen, wird stur die Fahrbahnmitte blockiert. Der Autofahrer erntet nicht nur böse Blicke, sondern auch lautstarke Kommentare. Dreiste Zeitgenossen gebärden sich, dem Auto einen Tritt oder zumindest einen Klaps zu geben. Parkende Fahrzeuge behindern den Autofahrer daran, rechts neben den Asphaltstreifen auszuweichen. Was soll er machen? In Luft auflösen ist keine Option. Und auf die andere Seite, links des Asphaltstreifens auszuweichen, auch nicht. Es gilt unser Rechtsfahrgebot.

Was offenbar fehlt, ist gegenseitige Rücksichtnahme. Mal eben mit dem Fahrrad zugunsten anderer Verkehrsteilnehmer einen kleinen Schlenker machen – das ist doch eigentlich gar nicht so schwer …

So ist es gewollt
In der Regel ist es nicht erlaubt, daß andere Verkehrs-teilnehmer auf Fahrradstraßen fahren oder zu Fuß gehen. Eine Ausnahme bilden die populär gewordenen E-Scooter. Oder ein Zusatzschild genehmigt weiteren Fahrzeugen den Verkehr. Meist für Anlieger, es gelten besondere Vorschriften, auch was das Parken angeht. Laut Verordnung sind alle Verkehrsteilnehmer unter Einhaltung von ständiger Vor- und Rücksicht an die Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 km/h gebunden. Was auch für „Schnellradler“ gilt. Zudem muss gewährleistet werden, niemanden zu gefährden, zu schädigen, belästigen oder zu behindern. Wenn Radler nebeneinander fahren (warum auch immer), ist es Autos hier nicht erlaubt, zu drängeln. Radfahrer sollen andererseits aber auch nicht provozierend bummeln.
Die Radfahrer geben das Tempo vor
Im Übrigen sind die üblichen Verkehrsregeln für jeden Verkehrsteilnehmer gültig, wie z. B. auch rechts vor links. Auch wenn in der Fahrradstraße die Radler besondere Rechte genießen, hat ein von rechts kommendes Auto weiterhin die Vorfahrt. Anderthalb Meter Sicherheitsabstand müssen Pkws innerorts beim Vorbeifahren ohnehin einhalten. Ist das nicht möglich, sind sie gezwungen, auf eine passende Gelegenheit zu warten. Radfahrer sollten parkende Autos mit 1 Meter Abstand umfahren. Bei entgegenkommendem Verkehr durch ein Auto in einer für Anlieger freigegeben Strecke ist das allgemeine Rechtsfahrgebot für alle Teilnehmer anzuwenden. Der Kraftfahrzeugverkehr muss sich dabei dem Radverkehr unterordnen, rechts fahren und die Geschwindigkeit entsprechend anpassen, auch wenn es dann nur gemächlich vorrangehen sollte. Der Radfahrer muss ebenfalls rechts fahren, auch mal die geteerte Komfortzone verlassen, über das ungeliebte Pflaster ausweichen oder gegebenenfalls anhalten.
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