Dörentrup. „Ich packe meinen Koffer…“ Die Sommerferien stehen vor der Tür und damit beginnt für viele die Reisezeit des Jahres schlechthin. Was gehört unbedingt in die Reiseapotheke, was darf ich überhaupt wohin mitnehmen und was muss ich beachten, wenn ich im Ausland akut Arzneimittel benötige? Apothekerin Kathrin Bauerrichter, Sprecherin der Apothekerschaft im Altkreis Lemgo, gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Reiseapotheke – was muss auf jeden Fall mit?
„Die eine Standard-Reiseapotheke gibt es nicht“, sagt Kathrin Bauerrichter, wichtig sei vielmehr, dass die Medikamente sowohl zu allen mitreisenden Personen als auch auf das Reiseziel und die dort geplanten Aktivitäten abgestimmt sind. „Wer eine Wandertour in den Bergen plant, braucht natürlich eine andere Reiseapotheke als die Familie, die zum Badeurlaub aufbricht.“ Als Basis sollten indes Sonnenschutz, etwas zur Wundversorgung sowie Fieber- und Schmerzmittel in die Reiseapotheke gepackt werden, ebenso wie etwas gegen akute Magen- und Darmbeschwerden. „Entscheidend ist dabei, die für jedes Familienmitglied passenden Präparate einzupacken“, betont die Apothekerin. „Kinder dürfen auf keinen Fall die Arzneimittel der Erwachsenen oder größeren Geschwister ‚mitbenutzen‘. Sie brauchen immer eigene, für sie passende Präparate – das gilt ausnahmslos für alle Medikamente“. Darüber hinaus muss auch unterwegs auf die richtige Lagerung geachtet werden: „Arzneimittel mögen keine Hitze – und sollten am besten trocken und bei einer Temperatur gelagert werden, die nicht über 20 bis 25 Grad liegt. Und wenn Arzneimittel ausdrücklich gekühlt werden müssen, muss das natürlich auch unterwegs berücksichtigt werden.“
Wie läuft das mit verschreibungspflichtigen Medikamenten?
Wenn eine Dauermedikation oder andere verschreibungspflichtige Arzneimittel mit auf die Flugreise gehen müssen, sollte man auf Nummer sicher gehen und eine ärztliche Bescheinigung mit dabeihaben, die belegt, dass das Medikament mitgeführt werden muss. „Das kann zum Beispiel ein Rezept oder ein Attest sein, das Ärztin oder Arzt ausgefüllt haben. Das ist besonders zu empfehlen, wenn es sich um sehr starke Schmerzmittel, Psychopharmaka oder flüssige Medikamente oder auch Spritzen handelt“, so Bauerrichter, „und bei Reisen ins Ausland ist das Dokument idealerweise gleich in englischer Sprache erstellt.“ Damit dauerhaft benötigte Medikamente auch im Falle eines Gepäckverlustes durchgehend eingenommen werden können, sollte bei Flugreisen die doppelte Ration der Dauermedikation eingepackt werden – verteilt auf zwei Gepäckstücke.
Genaue, tagesaktuelle Informationen dazu, welche Vorschriften für die Mitnahme und Einfuhr von Medikamenten für die Reise gelten, finden Urlauberinnen und Urlauber beim Zoll: Es empfiehlt sich, sich hier mit genügend Vorlauf zur Reise über die geltenden Regelungen für das Urlaubsland schlau zu machen. Informieren sollten sich Flugreisende vorab auch bei der Airline, und zwar darüber, welche Bestimmungen für Arzneimittel im Hand- bzw. Kabinengepäck gelten.
Im Ausland: Augen auf beim Medikamentenkauf!
Und was ist, wenn im Urlaub doch akut ein Medikament benötigt wird? In diesem Fall gilt: „Arzneimittel sollten auch im Ausland nur in einer Apotheke erworben werden“, unterstreicht Bauerrichter. „Von vermeintlich guten Angeboten bei ‚fliegenden Händlern‘ oder auf Märkten sollte man in jedem Fall die Finger lassen, um nicht auf Arzneimittelfälschungen hereinzufallen“, warnt die Apothekerin „die können nämlich wirklich lebensgefährlich sein, denn sie enthalten zum Beispiel keine Wirkstoffe oder gar gefährliche Inhaltsstoffe.“
Grundsätzlich empfiehlt die Apothekerin, sich frühzeitig um die Reiseapotheke zu kümmern: „Wir in der Apotheke vor Ort beraten und helfen sehr gerne bei der passenden Zusammenstellung“, so Bauerrichter.