Unfälle im Straßenverkehr sind häufiger als es den Anschein hat – fünf Mal pro Minute kollidieren Fahrzeuge auf deutschen Straßen. Dabei entstehen nicht nur Reparaturkosten, auch der Wert des Fahrzeugs sinkt. Deswegen steht Geschädigten in der Regel ein Ausgleich für den Wertverlust zu. Als Faustregel gilt: Je stärker tragende Teile des Wagens in Mitleidenschaft gezogen sind, desto höher fällt die Wertminderung aus. Für die Ermittlung des sogenannten merkantilen Minderwertes kann durch einen Kfz-Sachverständigen ermittelt werden. Denn der normale Kostenvoranschlag bei der Werkstatt berücksichtigt nur die reinen Reparaturkosten. Über die Kosten für das Gutachten müssen sich Geschädigte keine Gedanken machen. Sie werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Und wer zahlt den Schaden des Fahrzeugs beim Unfallverursacher? Bei einem selbstverschuldeten Totalschaden hilft die eigene Vollkaskoversicherung. Beinhaltet der gewählte Tarif eine Neuwertentschädigung, wird für eine festgelegte Zeit der Neupreis bei Neufahrzeugen bzw. der Anschaffungspreis bei jungen Gebrauchtwagen zurückerstattet. Üblich ist ein Zeitraum von sechs Monaten, es gibt auch Tarife mit einer Neuwertentschädigung von drei Jahren.
Außerdem: Bei einem Schaden wird bei dem Tarif eine Wertminderung von 10 Prozent der Reparaturkosten zusätzlich gezahlt. Gezieltes Vergleichen lohnt sich also. Für Leasingnehmer ist es wichtig, dass die Vollkasko eine sogenannte Gap-Deckung hat. Das verhindert, dass der Versicherte bei einem Totalschaden auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt.
Nach einem Unfall geht es nicht nur um die Reparaturkosten, sondern auch um die Wertminderung des eigenen Fahrzeugs. Grundlage ist das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen. Wer auf Nummer sicher gehen will, achtet bei seiner Versicherung auf eine möglichst lange Neuwertentschädigung.
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