Kreis Lippe. Die Kultureinrichtungen und Denkmäler des Landesverbandes Lippe nutzen den Spielraum, den die neue Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen bietet, und ermöglichen Kunst- und Kulturgenuss ab sofort ohne 3-G-Regel. Auch die Verwaltung des Verbandes verzichtet auf einen 3-G-Nachweis.
„Die aktuell gültige NRW-Corona-Schutzverordnung ermöglicht es unseren Kultureinrichtungen, Kunst und Kultur ohne große Zugangsbeschränkung anzubieten. Die Bürgerinnen und Bürgern können ohne 3G-Nachweis auf Entdeckungstour durch unsere Museen und Galerien gehen und in die Kultur- und Kunstgeschichte Lippes eintauchen. Lediglich das Tragen einer medizinischen Maske ist vorgeschrieben“, erklärt Verbandsvorsteher Jörg Düning-Gast. Gleiches gelte für die beiden wichtigsten Denkmäler der Region: Aufstiege auf die Plattformen des Hermannsdenkmals und der Externsteine sind ohne 3-G-Regel und ohne Personenbegrenzung möglich, auch hier ist lediglich das Tragen einer medizinischen Maske Vorschrift. „Insbesondere mit Blick auf die aktuellen
Osterferien war es uns wichtig, so viele Kultur- und Freizeitangebote wie möglich vorzuhalten, damit Familien Abwechslung vom Alltag, der nach wie vor von der Pandemie und zusätzlich vom Krieg in der Ukraine geprägt ist, genießen können.“
Die Lippische Landesbibliothek hat sich gemeinsam mit der Bibliothek der Hochschule für Musik auf folgende Vorgaben geeinigt: 3G muss nicht nachgewiesen werden, das Tragen einer Maske wird hier empfohlen.
„Für unsere Verwaltungen bitten wir potenzielle Besucherinnen und Besucher, vorab Termine für den Besuch zu vereinbaren. Und auch hier muss eine medizinische Maske getragen werden“, ergänzt Düning Gast. Dies gilt für das Schloss Brake und für die Forstverwaltung in der Pyrmonter Straße in Bad Meinberg.