„Alte Lappen“ verlieren Gültigkeit

Bis zum 19. Januar kommenden Jahres sollten die alten Führerscheine der Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 umgetauscht werden. Foto Kreis Paderborn

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Wer zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehört und aktuell noch im Besitz eines alten Papierführerscheins ist, der sollte die kommenden Wochen nutzen: Kurz nach dem Jahreswechsel, am Mittwoch 19. Januar 2022, verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit. Das Bestehen einer Fahrerlaubnis kann für diese Geburtsjahrgänge dann nur noch mit dem aktuellen, auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein rechtmäßig nachgewiesen werden. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt zwar nicht, jedoch droht im Falle einer Kontrolle ein Verwarngeld, wenn lediglich der alte Papierführerschein vorgezeigt werden kann. Den betroffenen Personen der Jahrgänge 1953 bis 1958 werden Antragsunterlagen auf dem Postweg zugesendet. Zurzeit benötigt die Bundesdruckerei etwa zwei Wochen, um den neuen Führerschein zu drucken und zuzustellen. Es wird jedoch mit wesentlich längeren Wartezeiten gerechnet, je näher das Ende der Frist rückt und bundesweit die Umtausch-Anträge steigen. Es wird von den verantwortlichen Stellen daher dringend geraten, die Anträge frühzeitig zu stellen und nicht bis zur letzten Minute zu warten.

43 Millionen Bundesbürger in den nächsten Jahren betroffen

Wer Post vom Straßenverkehrsamt bekommen hat, muss die Antragsunterlagen nur noch unterschreiben und zusammen mit einem biometrischen Passbild, der Kopie eines gültigen Ausweisdokuments sowie dem Original-Führerschein an das Straßenverkehrsamt senden. Das Anschreiben kann in der Zwischenzeit mitgeführt werden, um den beantragten Umtausch nachzuweisen. Auch online kann der Antrag gestellt werden. Dabei kann das biometrische Passbild und die Kopie des Ausweises hochgeladen werden. Lediglich der alte Papierführerschein muss noch per Post an das Straßenverkehrsamt geschickt werden, um dort entwertet zu werden Egal, ob der Antrag per Post oder digital gestellt wird, die Bürgerinnen und Bürger bekommen im Anschluss vom Straßenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung, den entwerteten alten Führerschein sowie einen Gebührenbescheid zugeschickt. Der neue Führerschein wird separat von der Bundesdruckerei per Post zugestellt.

Rund 43 Millionen Bundesbürger müssen in den nächsten Jahren ihre alten, unbefristeten Papier- oder Kartenführerscheine in einen neuen, befristeten EU-Führerschein umtauschen. Der Bund hat daher ein Stufenmodell erlassen, nach dem nach und nach die Führerscheine umgetauscht werden müssen.

Stufenmodell des Bundes zum Führerschein-Umtausch

1. Umtauschzeiten für alte Papierführerscheine. Diese richten sich nach dem Geburtsjahr.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers  Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953                                   19.01.2033

1953-1958                                19.01.2022

1959-1964                                19.01.2023

1965-1970                                19.01.2024

1971 oder später                     19.01.2025

2. Umtauschzeiten für Kartenführerscheine. Diese richten sich nach dem Ausstellungsjahr.

Ausstellungsjahr                     Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999-2001                                19.01.2026

2002-2004                                 19.01.2027

2005-2007                                19.01.2028

2008                                           19.01.2029

2009                                            19.01.2030

2010                                           19.01.2031

2011                                           19.01.2032

2012-18.01.2013                     19.01.2033

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