Blaue Versicherungskennzeichen werden Ende Februar ungültig –
Am 1. März 2019 beginnt die neue Mopedsaison. Dann heißt es für Roller- und Mopedfahrer: das alte, blaue Versicherungskennzeichen abschrauben und das neue, grüne Schild montieren. Darauf weist die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), hin.
Moped, Mofa, Mokick oder Roller können ohne amtliche Zulassung gefahren werden. Es genügt ein Versicherungskennzeichen kombiniert mit einer Haftpflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und bezahlt den Schaden, den man einem anderen zufügt. Für Schäden am eigenen Fahrzeug, zum Beispiel durch Hagel oder Überschwemmung, gibt es eine Teilkaskoversicherung. Sie bezahlt auch, wenn das Fahrzeug gestohlen wird.
Wer nach dem 1. März noch mit dem alten, blauen Kennzeichen unterwegs ist, hat jedoch keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich überdies strafbar. Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen gibt es ab sofort zum Beispiel bei den Generalagenturen der Württembergischen Versicherung.
Wichtig ist es auch, die Betriebserlaubnis stets mit sich zu führen, denn sie identifiziert den Fahrer als Eigentümer des Zweirads. Das heißt: Wer im Besitz dieses Dokuments ist, gilt als dessen Eigentümer. Deshalb ist es für den Fall eines Diebstahls ratsam, dieses Schriftstück nie im Helmfach aufzubewahren. Die Betriebserlaubnis enthält außerdem Angaben über die für das Moped zugelassenen Bauteile. Da die Sicherheit eines Mopeds nur garantiert ist, wenn es den eingetragenen Angaben in der Betriebserlaubnis entspricht, sind unerlaubte technische Veränderungen wie etwa die Erhöhung der Geschwindigkeit zu unterlassen.
Wer mit dem Moped oder Mofa unterwegs ist, sammelt Erfahrung im Straßenverkehr und fährt später ein Motorrad oder Auto wesentlich routinierter als ein Fahranfänger.