Briefwahl auch in Lemgo vor Ort möglich

Lemgos erster Briefwähler ist Dr. Dr. Tank (rechts). Er ist sogenannter „Auslandsdeutscher“, wohnt in Shanghai, ist zurzeit in seiner Heimatstadt Lemgo zu Besuch und darf hier wählen, da Lemgo seine letzte Meldeadresse in Deutschland war. Auf dem Bild ist auch Andreas Fritz von der Abteilung Wahlen zu sehen.

Lemgo. Am vergangenen Wochenende sind der Lemgoer Stadtverwaltung die Stimmzettel für die Bundestagswahl geliefert worden. Ab sofort werden die Briefwahlunterlagen an die bisher rund 8000 Wähler verschickt, die ihre Unterlagen bereits beantragt haben.
Da weniger als zwei Wochen bis zur Bundestagswahl bleiben, sollten die ausgefüllten Unterlagen schnellstmöglich ausgefüllt und abgeschickt werden. Und auch wer den Antrag noch nicht gestellt hat, sollte sich beeilen.
Noch bis Freitag, 21.02., 15 Uhr können die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beantragt werden. Das geht entweder persönlich im Briefwahlbüro im Schmiedeamtshaus (Marktplatz 4), per Email unter wahlen@lemgo.de oder per Fax unter 213 215. Ab sofort ist im Briefwahlbüro auch die Briefwahl vor Ort möglich.
Das Briefwahlbüro ist im Schmiedeamtshaus am Marktplatz zu finden. Der Eingang zum Briefwahlbüro liegt in der Papenstraße, gegenüber des Waisenhausplatzes. Im Briefwahlbüro können die Briefwahlunterlagen persönlich beantragt werden, außerdem ist dort die sogenannte Briefwahl vor Ort möglich. Dafür sind ein Ausweisdokument und die Wahlbenachrichtigung vorzulegen. Liegt die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vor, ist das Ausweisdokument allein ausreichend. Bei der „Briefwahl vor Ort“ füllen die Briefwähler die Unterlagen dann direkt aus und geben sie ab.

Ausweisdokument und Wahlbenachrichtigung mitbringen

Für Rückfragen steht das Briefwahlteam unter der Telefonnummer 213 260 zur Verfügung. Sollten die beantragten Briefwahlunterlagen bis Anfang der kommenden Woche nicht ankommen, können bis Samstag, 22.02., 12 Uhr, Ersatzunterlagen bei der Abteilung Wahlen unter den Telefonnummern 213 203 und 213 201 beantragt werden. Wer Briefwahl beantragt hat, kann nicht mehr im Wahllokal wählen.
Die Wahlräume in den 20 Wahlbezirken sind am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Für die Wahl werden Ausweisdokument und Wahlbenachrichtigung benötigt. Liegt die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vor, ist das Ausweisdokument allein ausreichend. Die Wahl ist vor Ort im zugeteilten Wahlraum möglich. Dieser ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden und auch im Wahllokalfinder im Serviceportal unter serviceportal.lemgo.de.

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