Das haben Bund und Länder am 26. November 2020 beschlossen:
Gastronomie und Kultur | Verlängerung des Teil-Shutdowns bis mindestens 20. Dezember. Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, wozu auch Sport- und Fitnesseinrichtungen zählen. |
Kontaktbeschränkungen | Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Dies gilt sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Raum. |
Einzelhandel | Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter: Maximal 1 Person je 10 Quadratmeter. Verkaufsfläche über 800 Quadratmeter: Maximal 1 Person je 20 Quadratmeter. |
Maskenpflicht | Jetzt auch vor Geschäften und auf Parkplätzen. Draußen überall dort, wo sich Menschen auf engem Raum begegnen. In Schulen ab der siebten Klasse, in Regionen mit einem Inzidenz-Wert von deutlich über 50. |
Feiertage | Lockerungen vom 23. Dezember bis zum 1. Januar: Treffen mit Personen aus mehreren Haushalten erlaubt, maximal 10 Personen (Kinder u. 14 Jahre zählen nicht). Silvester: Privates Feierwerk möglichst nicht, öffentliches Feuerwerk ist untersagt, privates Verbot auf belebten Plätzen und Straßen. |
Schulferien | Bundesweit werden Weihnachtsferien vom 23. Dezember auf den 19. Dezember vorgezogen. |