Landesverband Lippe: 2G in Kulturinstituten und an Denkmälern

Kunst, Kultur und Freizeitvergnügen mit 2G: die Kulturinstitute und Denkmäler des Landesverbandes Lippe.

Kreis Lippe. Die Anstiege sind alarmierend: Die Corona-Infektionszahlen und damit einhergehend die Inzidenzwerte steigen dramatisch an. Der Landesverband Lippe hat deshalb – wie auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) – entschieden, die 2G-Regel in seinen Kulturinstituten und Denkmälern einzuführen.
„Die Pandemie verlangt allen Bürgerinnen und Bürgern leider nach wie vor Einschränkungen ab. Wir wollen in dieser nicht einfachen Zeit den Lipperinnen und Lippern weiterhin Kunst, Kultur und Freizeitvergnügen ermöglichen, doch dies soll für sie in erster Linie eins sein: sicher“, erläutert Verbandsvorsteher Jörg Düning-Gast. „Deshalb gilt ab dem heutigen Dienstag in den Kulturinstituten und an den Denkmälern des Landesverbandes statt der 3G- nun die 2G-Regel.“ Ohnehin haben in den Kulturinstituten und an den Denkmälern in der jüngsten Vergangenheit nahezu alle Besucherinnen und Besucher ein Impf- bzw. Genesenen-Zertifikat vorgelegt.
Für den Besuch der Ausstellungen im Lippischen Landesmuseum, im Weserrenaissance-Museum Schloss Brake, im Klingenden Museum der Burg Sternberg sowie in den Galerien in der Malerstadt Schwalenberg müssen Interessierte nun nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, weil diese regelmäßig an Tests in den Schulen teilnehmen. Erwachsene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen ein entsprechendes Attest vom Arzt sowie einen maximal 24 Stunden alten Negativ-Test vorlegen.
Gleiches gilt auch an den Externsteinen: Diese können unter den genannten Bedingungen in der Nebensaison täglich von 10.00 bis 16.00 Uhr das Naturdenkmal besteigen bzw. die Dauerausstellung im Info-Zentrum Externsteine erkunden. Im Info-Zentrum selbst gilt nur die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Für das Hermannsdenkmal wird aktuell noch ein neues Konzept in Abstimmung mit der Stadt Detmold erarbeitet, das den corona-gerechten Aufstieg durch den engen Wendeltreppengang hinauf zur Plattform ermöglicht: „Derzeit ist unser Hermann also noch geschlossen, wir hoffen aber, ihn bald wieder zugänglich machen zu können“, so Düning-Gast. Für den Eintritt zur Tourist-Info am Hermannsdenkmal gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, die 3G- oder 2G-Regel greift hier nicht.
Die Lippische Landesbibliothek ist für ihre Nutzerinnen und Nutzer weiterhin geöffnet und zugänglich, soweit möglich sollten diese jedoch die kontaktfreien Angebote nutzen. Im Haus gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

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