Lemgo: Briefwahlunterlagen können beantragt werden

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Lemgo. Die Bundestagswahl findet am 23.02. von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher ist, das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und seit mindestens 3 Monaten, also seit dem 23.11.2024, in Deutschland seine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhält.
Wählen kann in Lemgo nur, wer in das Wählerverzeichnis der Alten Hansestadt Lemgo eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Automatisch eingetragen sind alle Wahlberechtigten, die bis 12.01.2025 mit Hauptwohnsitz in Lemgo gemeldet sind.
Die Wahlberechtigten erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Für die Wähler, die nicht am Wahltag in ihr Wahllokal gehen möchten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Briefwahlantrag (Wahlschein). Die Briefwahlunterlagen können bereits jetzt schriftlich, per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, über die Homepage www.lemgo.de, per Email an Wahlen@lemgo.de oder per Fax unter 05261/2135215, nicht jedoch telefonisch beantragt werden.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Schmiedeamtshaus, Marktplatz 4, Eingang Papenstraße in Lemgo und öffnet ab 27.01. jeweils montags, dienstags und donnerstags von 8.00 – 17.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr. Zusätzlich Samstag 08.02. und Samstag 15.02. von 8.00 – 12.00 Uhr und letztmalig am Freitag 21.02. von 8.00 – 15.00 Uhr. Im Briefwahlbüro ist auch eine persönliche Beantragung möglich. Für Nachfragen steht das Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 05261/213 260 (ab 21.01.2025) zur Verfügung.

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