Maskenpflicht in der Paderborner Innenstadt aufgehoben

Paderborn. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in der Innenstadt von Paderborn ist ab sofort aufgehoben. Da das Aufkommen an Besuchern im Bereich der Fußgängerzonen derzeit nicht mehr so hoch ist, wie zu Zeiten des Weihnachtsmarktes, sieht die Stadt Paderborn derzeit keinen Anlass die entsprechende Allgemeinverfügung zu verlängern. Das Tragen einer Maske wird aber weiterhin empfohlen, sobald die Mindestabstände nicht mehr eingehalten werden können.
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 der Corona-Schutzverordnung NRW ist auch im Freien in Warteschlangen, Anstellbereichen und unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen oder ähnlichen Dienstleistungen eine Maske zu tragen. Demnach gilt die Maskenpflicht auch auf den Wochenmärkten in der Kernstadt, sowie in Elsen und Schloss Neuhaus.

Lippische Wochenschau Abonnement
Majas Braut & Abendmode Vlotho
Stadtwerke Warburg 74. Oktoberwoche
Stift zu Wüsten Lage
Stadtgalerie Hameln 15. Geburtstag
Touristiklinie 792 k-konzept Heidenoldendorf. Lippemobil
Tierparkt Sababurg Herbstmarkt
Freitag und Keiser Steuerberater Bad Salzuflen, Existenzgründung, Steuerprozesse, Steuererklärung, Lohnabrechnungen
Holzart Leopoldshöhe
Ave Natura Friedhof am Holsterberg
Menvess Küchenpartner Lemgo
Holz-Speckmann GmbH & Co KG Garten - Häuser Aktions- & Auslaufmodelle