NRW: Weitere Personengruppen können geimpft werden

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat weitere Personengruppen benannt, die ab sofort gegen das Coronavirus geimpft werden dürfen. Neben Bewohnern und Personal in Pflegeeinrichtungen, Bürgern, die älter als 80 Jahre alt sind, ambulanten Pflegediensten sowie in Pflegeheimen tätigen Heilmittelerbringern, Ärzten und Zahnärzten, bekommen nun auch folgende Personen, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, ein Impfangebot mit AstraZeneca, bei Personen ab 65 Jahren mit BioNTech:

• Betreuungsrichter sowie Rechtspfleger
• Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste
• Beschäftigte von Hilfsmittel-/ Homecare-Diensten und Sanitätshäusern
• Fußpflegerinnen und Fußpfleger
• Frisöre
• Seelsorger

Hinzu kommen:

• Medizinprodukteberater bei Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
• Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste
• Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, zum Beispiel der Stoma- und Wundversorgung, sofern sie patientennah erbracht wird

* Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege

Wer zu den berechtigten Personengruppen zählt, kann über ein Kontaktformular auf www.kreis-lippe.de/corona/impfung mit dem Impfzentrum Kreis Lippe Kontakt aufnehmen. Für Menschen, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören, können keinen Impftermin über das Kontaktformular anfragen. Für Personen, die aufgrund ihres Alters (über 80) geimpft werden können, ist nach wie vor die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 0800/11611702 oder das Portal unter www.116117.de die richtige Adresse. Ergeben sich Impfangebote an weitere Prioritäten-Gruppen, wird der Kreis dazu auch auf kreis-lippe.de/corona/impfung berichten. Hier gibt es zudem allgemeine Informationen zum Thema Impfung gegen das Coronavirus.

Für mobile Impfungen von Bewohnern oder betreuten und gepflegten Personen in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen, bestimmten Wohngemeinschaften, Demenz-WGs und Beatmungs-WGs wird den Impfzentren ab kommender Woche ebenfalls Impfstoff zur Verfügung gestellt. Die Einrichtungen werden entsprechend informiert.

Auch im Bereich der stationären medizinischen Einrichtungen, wie Kliniken, Reha-Einrichtungen oder psychiatrischen Krankenhäusern steht ab kommender Woche weiterer Impfstoff zur Verfügung.

Für die zweite Märzwoche stellt das Land Impfungen in der Eingliederungshilfe durch mobile Teams in Aussicht. Sobald das Ministerium weitere Modalitäten bekannt gibt, werden diese Einrichtungen ebenfalls informiert.

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