Drei Storchenkinder sind flügge geworden

Drei Storchenkinder sind flügge geworden: Damit sie und ihre Eltern heil zu ihrem Horst zurückkommen, bleiben 10 Windräder für 10 Tage abgeschaltet.

Zum Schutz der Storchenfamilie bleiben 10 Windrädern im Windpark Hassel bei Lichtenau tagsüber abgeschaltet –

Kreis Paderborn. Die Flugschule ihrer Eltern haben sie erfolgreich durchlaufen. Jetzt sind die drei Storchenkinder flügge geworden und unternehmen ihre eigenen Ausflüge in die Umgebung. Zum Schutz der Schwarzstorchenfamilie bleiben im Windpark Hassel bei Lichtenau 10 Windräder für die Dauer von 10 Tagen tagsüber abgeschaltet. Die Abschaltung der Anlagen basiert auf einer Vereinbarung, die zwischen dem Kreis Paderborn und den Betreibern des Windparks Hassel geschlossen wurde.
Erstmals in 2016 hatte der Kreis Paderborn zum Schutz eines brütenden Schwarzstorchenpaares verfügt, dass drei Windräder im Windpark Hassel tagsüber stillgelegt werden und sich dabei auf das artenschutzrechtliche Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes gestützt. Der Schwarzstorch zählt zu den streng geschützten Vogelarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Aus Sicht des Kreisumweltamtes besteht für die Tiere durch den Betrieb der Anlagen ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko: Gefährdet sind nicht nur die Jungtiere, wenn sie geschlüpft sind und erste Flugversuche unternehmen. Auch die Elterntiere könnten getötet werden, weil sie häufiger unterwegs sind, um Nahrung für die Storchenkinder zu besorgen.
In den Jahren 2016 und 2017 ist ein Gutachterbüro mit Untersuchungen zum Brutverlauf und der Raumnutzung, also der Dokumentation aller Flugbewegungen, beauftragt worden. Die Untersuchungen ergaben, dass in jedem Jahr nach Trockenfallen des Ellerbaches, die Tiere ihre Flugrouten änderten und durch den Windpark steuerten. Da Schwarzstörche standorttreu sind, also immer zu ihren Brutplätzen zurückkehren, rechnete der Kreis Paderborn damit, dass sie auch in Zukunft diesen Horst benutzen. Also sollte eine Regelung für die Zukunft geschaffen werden. Das Instrument der Stilllegung war deshalb nicht auf Dauer angelegt. Das Umweltministerium regte in 2017 an, statt der Teilstilllegung eine Vereinbarung zu treffen, die regelt, unter welchen Bedingungen bzw. in welchen Zeiträumen die Windräder zum Schutz des Elternpaares und seines Nachwuchses abzuschalten sind.
Erstmals wurden im Jahr 2017 vertraglich Betriebszeiten bzw. Abschalträume fixiert. Im Jahr 2018 erfolgte die gemeinsame Unterzeichnung einer endgültigen Vereinbarung u. a. mit der Festlegung von Abschaltzeiten zum Schutz der Schwarzstorchfamilie. Es wurde eine Kamera in der Nähe des Horstes installiert, um das Geschehen vor Ort zu beobachten. Der Kreis Paderborn lässt in jedem Jahr über den gesamten Brutzeitraum, ein Monitoring durchführen.
Nunmehr brüteten die Störche in diesem Jahr zum vierten Mal erfolgreich im Merschetal und haben drei kleine Jungstörche großgezogen. Der Kreis Paderborn geht davon aus, dass die Störche auch im nächsten Jahr zurückkehren werden.

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