Planfeststellungsverfahren für Lemgoer Nordumgehung eröffnet

Das übergeordnete Ziel des Neubaus ist, dem Verkehr zwischen Detmold und der Autobahn A 2 künftig einen durchgehenden Straßenzug zur Verfügung zu stellen.

Neubau der Bundesstraße B 238 soll Ortskern entlasten –

Detmold. Die Bezirksregierung Detmold eröffnet das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesstraße B 238 – nördliche Ortsumgehung Lemgo. Die Planunterlagen liegen vom 11. Januar bis einschließlich 10. Februar 2021 aus. Bürgerinnen und Bürger können sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold und bei der Stadt Lemgo einsehen. Die Auslegung in Papierform erfolgt zeitgleich in der Stadtverwaltung Lemgo und ist ein zusätzliches Informationsangebot. Einwendungen gegen die Planung können bis zum 10. März 2021 erhoben werden.
„Die Bezirksregierung Detmold wird das Vorhaben in einem transparenten und bürgernahen Verfahren prüfen, um möglichst zeitnah eine abschließende Entscheidung über das Straßenbauvorhaben treffen zu können“, sagt Heike Schönfeld, Leiterin des Planfeststellungsdezernats bei der Bezirksregierung. „Zur Vermeidung von Infektionsgefahren aufgrund der Corona-Pandemie ist die Auslegung vor Ort in Lemgo ein zusätzliches Informationsangebot für die Bürgerschaft. Rechtlich ausschlaggebend hingegen sind allein die online veröffentlichten Unterlagen“, so Schönfeld. Der Grund: Es ist nicht auszuschließen, dass es kurzfristig zu weiteren Kontaktbeschränkungen bis hin zu Behördenschließungen kommt. Die physischen Unterlagen wären dann nicht mehr zugänglich. Rechtlich ermöglicht wird die verbindliche online-Auslegung durch Paragraph 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie.

Zu finden sind die Unterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold. Zusätzlich sind Bekanntmachungstext und Planunterlagen über das zentrale Internetportal für UVP-pflichtige Vorhaben unter uvp-verbund zugänglich.

Wer die Unterlagen bei der Stadt Lemgo einsehen möchte, muss mit der Stadtverwaltung telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren. Die Rufnummern lauten 05261/213-372 und -378, die E-Mail-Adressen sind i.schuster@lemgo.de und b.langanke@lemgo.de.

Einwendungen bis 10. März möglich

An die Auslegungsfrist schließt sich eine einmonatige Einwendungsfrist an. Sie endet mit Ablauf des 10. März 2021. Einwendungen können jedoch schon vom Beginn der Auslegung an erhoben werden, wie Heike Schönfeld betont. “Dies kann bei der Stadt Lemgo oder bei der Bezirksregierung Detmold erfolgen. Die Einwendungen müssen jedoch spätestens bis zum 10. März eingegangen sein.“ Sie seien grundsätzlich schriftlich, per Fax, per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur und derzeit auch per einfacher E-Mail zu erheben. Pandemiebedingt entfalle die Möglichkeit, Einwendungen vor Ort zur Niederschrift abzugeben, sagt Schönfeld.
Weitere Einzelheiten zur Auslegung und der Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen sind dem Bekanntmachungstext der örtlichen Bekanntmachung der Stadt Lemgo zu entnehmen. Zu finden ist der Text im Kreisblatt und dem “Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden“ (Nr. 120 vom 10.Dezember 2020). Das Amtsblatt des Kreises Lippe kann auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold eingesehen werden.

Neubau soll Ortskern entlasten

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW ist Vorhabenträger des geplanten Baus. Er hatte bei der Bezirksregierung Detmold die Planunterlagen für den Neubau im Nordabschnitt der B 238 n eingereicht und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Die Neubautrasse soll mit zweistreifigem Querschnitt auf einer Länge von 3,103 km als Ortsumgehung nordwestlich um Lemgo herum verlaufen. Sie schließt an das Ende des fertig gestellten ersten Bauabschnitts an und verschwenkt in östliche Richtung.
Ziel ist es, den Durchgangsverkehr in Nord-Südrichtung um Lemgo herumzuführen.
Dadurch und durch weiter Sammel- und Verteilerfunktionen soll der Ortskern Lemgos weitgehend vom Durchgangsverkehr und von Teilen des örtlichen Ziel- und Quellverkehres entlastet werden.
Das übergeordnete Ziel des Neubaus ist, dem Verkehr zwischen Detmold und der Autobahn A 2 künftig einen durchgehenden Straßenzug zur Verfügung zu stellen. Dies soll durch die neue Ortsumgehung Lemgo zusammen mit den Ortsumgehungen von Hohenhausen und der im Jahre 2011 fertig gestellten Ortsumgehung Langenholzhausen sowie der neu gebauten Umgehung von Rinteln gewährleistet werden.
Die prognostizierte Verkehrsbelastung für den Neubau der Ortsumgehung Lemgo beträgt laut Verkehrsgutachten für das Jahr 2030 bis zu 11.000 Kraftfahrzeuge pro Tag.

Einzelheiten zum Bauvorhaben

Der Neubau beginnt an der L 712 (Ostwestfalenstraße), kreuzt die Kreisstraße 33 (Leeser Weg), schwenkt in Höhe des Sommerhäuschenwegs in nordöstliche Richtung und wird im weiteren Verlauf am Südrand des Ilsetals geführt. Die Kreuzung mit der L 958 (Entruper Weg) wird in Form eines Kreisverkehrsplatzes angelegt. Im weiteren Verlauf liegt die Trasse der B 238 n zwischen der Steinmühle und dem Krankenpflegeheim St. Loyen und stößt südlich der Einrichtung Eben-Ezer wieder auf die vorhandene B 238.

Der geplante Straßenneubau beinhaltet unter anderem

· die Knotenpunkte zur Verknüpfung der B 238n mit der L 712n (Herforder Straße, mit Ampelanlage), der L 958 (Entruper Weg, Kreisverkehrsplatz) und der B 238alt (Rintelner Straße, mit Ampelanlage),

· die fünf Brückenbauwerke zur Überführung der K 33 (Leeser Weg), zur Unterführung des Sommerhäuschenweges, zur Überführung des „Alten Knicks“, zur Überführung des „Brunnenweges“ und zur Unterführung des „Wacholderweges“ und einen Gewässerdurchlass,

· die Entwässerungsanlagen,

· die Herstellung eines Parkplatzes für eine Kleingartenanlage,

· eine Lärmschutzwand,

· die mit ihm mit dem Neubau im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen am bestehenden Straßen-, Wege- und Gewässernetz und an Anlagen Dritter sowie

· die landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen.

Für den Neubau werden Grundstücke in der Gemarkung Lemgo, Flur 9, 36, 37, 39 bis 41, 43 bis 46 und 49 benötigt. Darin eingeschlossen sind die landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen.

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