Lebenslänglich in Haft

Detmold. Im Juni 2022 ermordete ein Mann aus Eifersucht einen schlafenden 39-Jährigen mit der Axt und vergewaltigte anschließend seine Ex-Freundin mehrfach. Daraufhin folgte eine wochenlange Flucht des Angeklagten in Richtung Polen. Spezialkräfte der Polizei konnte ihn jedoch kurz vor Grenze fassen.

Revision abgelehnt. Höchststrafe

Nun legte der Mann Revision gegen das Mitte Februar gefällte Urteil ein. Das Landgericht Detmold verurteilte den 37-Jährigen wegen Mordes und mehrfacher Vergewaltigung zu einer lebenslangen Haftstrafe. Zusätzlich wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Mann hatte vor zehn Jahren bereits einen Menschen mit der Axt getötet. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Das Gericht ordnete Sicherheitsverwahrung nach der eigentlichen Haftstrafe an.

Die Revision wurde vom BGH als unbegründet verworfen und das vorangegangene Urteil ist somit rechtskräftig.

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