SOMMER, STRAND…

Andere Länder, andere Straßen: Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, kann leicht ins Schwitzen geraten. Fremde Verkehrsregeln und schlechte Orientierung können schneller als gedacht zu einem Unfall führen. Egal ob eigenes Auto oder Mietwagen
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…UND SCHADENSFALL – RICHTIG ABGESICHERT BEI UNFÄLLEN IM AUSLAND –

OWL. Andere Länder, andere Straßen: Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, kann leicht ins Schwitzen geraten. Fremde Verkehrsregeln und schlechte Orientierung können schneller als gedacht zu einem Unfall führen. Egal ob eigenes Auto oder Mietwagen – Experten klären bezüglich Vorsorge und Versicherung auf.
Eine Auslandsreise mit dem Auto kann zu einer stressigen Angelegenheit werden: Einmal kurz nicht aufgepasst und es knallt. Wer einen Trip in die Toskana plant oder den Eifelturm mal aus der Nähe betrachten will, sollte besonders aufpassen: Italien und Frankreich waren laut einer im letzten Jahr veröffentlichten Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft die Spitzenreiter in Sachen Blechschäden bei deutschen Touristen. Die Experten der Deutsche Vermögensberatung (DVAG) wissen: Damit der Urlaub nicht zur teuren Kostenfalle wird, lohnt es sich, Zusatzversicherungen bei Mietwagen abzuschließen beziehungsweise den Versicherungsschutz des eigenen Wagens vorab zu überprüfen.

Unterwegs mit einem Mietwagen

Im Urlaub ein Auto mieten und die Umgebung auf eigene Faust erkunden? Keine schlechte Idee. Den Mietwagen vor Reiseantritt zu buchen, ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer stressfreien Reise. Die Vertragsbedingungen können so in Ruhe studiert werden, die Gefahr unschöner Überraschungen wird minimiert. Da für die Ausbesserung kleinerer Kratzer Summen von 300 bis 700 Euro keine Seltenheit sind, ist eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung sinnvoll. Im Idealfall sollte diese auch den Diebstahl des gemieteten Fahrzeugs absichern. Wichtig: Wer im Parkhaus die Höhe seines Fahrzeuges falsch einschätzt, muss trotzdem zahlen – der Versicherungsschutz greift nicht bei grober Fahrlässigkeit. Prinzipiell sollten vertraglich geregelte Pflichten, wie etwa die Polizei einzuschalten, im Schadensfall immer eingehalten werden, da ansonsten das Risiko besteht, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt.

Unterwegs mit dem eigenen Auto

Wenn das ersehnte Reiseziel nicht allzu weit entfernt liegt, bevorzugen viele die Reise im eigenen PKW. Hier sollte man besonders aufmerksam fahren. Im hektischen italienischen Straßenverkehr einmal zu stark abgebremst und schon sitzt der Hintermann im Kofferraum. „Wer im Ausland unverschuldet einen Unfall hat, sollte sich nicht darauf verlassen, dass der Unfallgegner auch ausreichend versichert ist“, mahnen die Versicherungsexperten der DVAG. „Spezielle Urlaubs-Zusatzversicherungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung können hier Abhilfe verschaffen und sichern gegen alle Eventualitäten im Ausland ab.“ Über den Zentralruf der Autoversicherer (kostenfreie Servicerufnummer: 0800 250 260 0) kann außerdem in den EU-Mitgliedsstaaten die Versicherung der gegnerischen Partei ermittelt werden.

Allgemeine Tipps

Nicht selten kommt es nach einem Unfall zu einem Rechtsstreit: „Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung und greift zusätzlich bei Kosten durch rechtliche Streitigkeiten, welche nach einem Crash entstehen können“, wissen die Versicherungsexperten der DVAG. Tipp: Immer ein Exemplar des Europäischen Unfallberichts mitführen (zum Beispiel unter https://www.kfz-auskunft.de/formulare/Unfallbericht.pdf), denn dieser hilft bei der Unfalldokumentation. Auch die Grüne Versicherungskarte der eigenen Kfz-Versicherung sollten Urlauber mit an Bord haben. So kann man mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Herkunftslandes in verschiedene Länder fahren.
Ob mit dem Mietwagen oder im eigenen Auto, im Falle eines Falles gilt grundsätzlich:
Ruhe bewahren, Polizei rufen und den Unfall/-ort fotografisch dokumentieren!

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