Städtische Betriebe Lemgo im Winter-Dauereinsatz – Infos für Anlieger

In diesen Tagen ist der Winterdienst der Städtischen Betriebe Lemgo im Dauereinsatz. Foto: Stadt Lemgo

Lemgo. Der weiße Winterzauber sorgt bei Kindern für ordentlichen Rodelspaß und bei den Städtischen Betrieben Lemgo für Dauereinsatz: Tag und Nacht, auch an Feiertagen und am Wochenende, sind die Räumfahrzeuge und Fußtrupps unterwegs, um für sichere Straßen und Wege zu sorgen. Die Stadtverwaltung beantwortet die meistgestellten Fragen und erklärt, wofür Anlieger selbst verantwortlich sind. Beim Winterdienst arbeitet die Einsatzbereitschaft der Städtischen Betriebe Lemgo nach festgelegten Plänen: Weil die Fahrzeuge nicht überall gleichzeitig sein können, liegt die Priorität zuerst auf den Hauptverkehrsstraßen und verkehrswichtigen Gefahrenstellen, danach auf den Straßen mit Busverkehr. Auf Wohnstraßen und Straßen im Außenbereich gibt es keinen städtischen Winterdienst. Um Straßen anderer Baulastträger, also Straßen von Straßen.NRW oder des Kreises, kümmern sich die Baulastträger selbst. Während die Profis vom Bauhof teilweise schon ab 3 Uhr nachts unterwegs sind, geht es für Privatleute entspannter zu. Trotzdem gehört frühes Aufstehen beim Winterdienst dazu: Winterdienst muss ab 7 Uhr geleistet werden, an Sonn- und Feiertagen reicht 8 Uhr. Die Räumpflicht besteht jeweils bis 20 Uhr. Dabei gilt: Der Gehweg ist so breit von Eis und Schnee zu befreien, dass sich zwei Fußgänger begegnen können. Bei Eis- und Schneeglätte können neben dem Räumen auch abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand zum Einsatz kommen. Salz und andere auftauende Stoffe sollen nur dann verwendet werden, wenn wegen Eisregen oder extremen Temperaturschwankungen Splitt und Co. nicht ausreichend helfen. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen bleiben selbst dann auftauende Mittel tabu. Sehr wichtig ist dabei die Antwort auf die Frage: Wohin mit dem Schnee? Auf keinen Fall darf der Schnee auf die Straße geschoben werden. Weil der Gehweg nicht auf ganzer Breite geräumt werden muss, darf der Schnee am Gehwegrand gelagert werden. So entsteht eine Abgrenzung des Gehwegs zur Fahrbahn. Alle Informationen zum Winterdienst und eine Übersicht der Straßen und ihrer Art des Winterdienstes gibt es in der städtischen Straßenreinigungssatzung.

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