Tipps für den „To go“-Alltag

Christiane Solfen von der gleichnamigen Essecke in Lemgo findet es toll, dass schon viele Kunden die Mehrwegverpackungen so gut annehmen.

Verbraucher können jetzt leichter Müll vermeiden, wenn sie unterwegs Speisen oder ein Getränk genießen möchten. Seit dem 1. Januar sind auch lippische Gastronomiebetriebe, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, gesetzlich dazu verpflichtet, neben Einwegverpackungen auch wiederverwendbare Behälter anzubieten. „Täglich entstehen in Deutschland rund 770 Tonnen Verpackungabfall durch Take-away-Verpackungen wie Kaffeebecher, Salatschalen oder Sushiboxen. Künftig haben Kunden häufiger die Wahl zwischen Ein- und Mehrweg und können auch einfacher selbst mitgebrachte Becher, Schalen und Boxen befüllen lassen“, so die Detmolder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. Sie erklärt die wichtigsten Fragen und gibt Tipps für den „To go“-Alltag.

Wer muss Mehrweg anbieten?

Alle gastronomischen Betriebe, die Speisen zum Sofort-Verzehr in Einwegplastikverpackungen (wie Menüschalen oder Boxen aus Kunststoff) oder Getränke in To-go-Bechern (egal aus welchem Material) verkaufen. Dazu gehören etwa Restaurants, Cafés, Kantinen, Imbisse, Supermärkte mit Fertigsalattheken, Bäckereien oder Metzgereien. Die Mehrwegbehälter sind als Alternative zu Einwegbehältern anzubieten und die Kunden müssen auf das Mehrwegangebot deutlich sichtbar hingewiesen werden.

Täglich entstehen in Deutschland rund 770 Tonnen Verpackungabfall durch Take-away-Verpackungen wie Kaffeebecher, Salatschalen oder auch Sushiboxen.

Gibt es Ausnahmen?

Nur sehr kleine Betriebe mit maximal fünf Mitarbeitern und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche sind von der Pflicht ausgenommen. Sie müssen aber auf Wunsch Essen und Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen. Ketten – zum Beispiel Imbisse und Bäckereien an Bahnhöfen – können von der Ausnahme für kleine Unternehmen aber keinen Gebrauch machen.

Sind Take-away-Angebote in Mehrweg teurer?

Mehrwegalternativen dürfen nicht teurer sein als das Angebot in Einweg. Auch müssen für alle Angebotsgrößen entsprechende Mehrwegbehälter (zum Beispiel bei Kaffee zum Mitnehmen klein, mittel, groß) zur Verfügung stehen. Die Betriebe dürfen die Mehrwegverpackung gegen Pfand ausgeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird. Sie müssen die Gefäße reinigen und dafür Sorge tragen, dass diese hygienisch einwandfrei sind.

Wie hoch ist das Pfand?

Die Pfandhöhe, beispielweise für einen Kaffeebecher, beträgt etwa einen Euro. Für andere Gefäße müssen Kunden deutlich mehr hinterlegen.

Die Pfandhöhe für einen Kaffeebecher beträgt etwa einen Euro, für andere Gefäße müssen Kunden vier bis zwölf Euro hinterlegen. Manche Poolsysteme funktionieren über eine App, die die Ausleihe registriert und erst kassiert, wenn das Gefäß nicht zurück gebracht wird. Verbraucher sollten sich bei der Bestellung informieren, wie das jeweilige Mehrwegsystem funktioniert, wo sie die Behältnisse zurückgeben können und wie das Pfand erstattet wird.

Welche Mehrwegsysteme gibt es?

Die Ausgabe und Rücknahme von Mehrweggeschirr kann vom einzelnen Gastronomen, im lokalen Zusammenschluss mehrerer Betriebe oder überregional organisiert sein. Verschiedene Unternehmen bieten sogenannte Poolsysteme an, damit die gastronomischen Betriebe ihrer Pflicht nachkommen können. „Coffee to go“ im Mehrwegbecher ist schon weit verbreitet, aber inzwischen gibt es auch Mehrweg-Schalen und -Behälter aus unterschiedlichen Materialien.

Gilt die Mehrwegpflicht auch für Pizzakartons und Aluschalen?

Gastro-Betriebe, die Einwegverpackungen wie Pizzakartons verwenden, müssen nichts ändern.

Mit der neuen Regelung im Verpackungsgesetz setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie um. Diese hat zum Ziel, den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu verringern. Gastro-Betriebe, die Take-away-Angebote in Aluminium- oder Papp-Einweg ohne Plastikanteile abfüllen, müssen nichts ändern. Bei Einweg-Bechern muss aber auf jeden Fall eine Mehrwegvariante angeboten werden, egal aus welchem Material der Becher ist. Es gibt also kein generelles Einweg-Verbot, sondern ein Mehrweg-Gebot.

Was ist mit eigenen Gefäßen?

Beruhte das Befüllen von mitgebrachten Kundengefäßen bislang auf Freiwilligkeit, so sind Betriebe ohne eigenes Mehrwegsystem jetzt dazu verpflichtet, den Kaffeebecher oder die Lunchbox der Gäste anzunehmen und Speisen und Getränke abzufüllen. Wer häufig „to go“ kauft oder Essen zum Abholen bestellt, kann sich eigene gut schließende Becher und Dosen zulegen. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt Glas-, Porzellan- oder Edelstahlbehälter. Sie sind zwar teurer in der Anschaffung, dafür aber langlebig, geschmacksneutral und gut zu reinigen.

Essen und Getränke zum Mitnehmen – Wie läuft es bei Lemgoer Gastro-Betrieben:

  • Die Bäckerei Strate im Rampendal bietet ihren Kunden wiederbefüllbare Becher zum Kauf an. Die Nachfrage nach solchen Trinkgefäßen ist aber eher gering.
  • Im CurryWerk in der Kramerstraße sieht es so aus, dass keine wiederverwendbaren Gefäße angeboten werden. Man falle da in eine Grauzone, in der eine Pflicht dazu nicht bestehe.
  • Das Food Point am Busbahnhof möchte gerne umweltbewusster werden und stellt dazu Pommes- und Dönerteller von Styropor auf Pappe um. Dazu sind Materialien auf Zuckerbasis in der Erprobung. Eine Ausgabe von Mehrweggefäßen ist bisher nicht vorgesehen.
  • Die gegenüber vom Parkhaus Wüste ansässige Essecke Solfen macht positive Erfahrungen mit ihrem Rebowlsystem. Die Kunden nehmen das Pfandsystem für die auslaufsicheren Mehrwegbehälter gut an. Für das Take-away-Essen in dem Mitnahmegefäß wird € 5 hinterlegt. Beim Wiederbringen gibt es das Geld wieder zurück.
  • Beim Vesuvio in der Papenstraße setzt man darauf, dass Gäste ihre eigenen Gefäße mitbringen. Stammgäste lassen diese bereits regelmäßig befüllen.

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