Was passiert, wenn der Wert über 100 steigt?

Düsseldorf (dpa/lnw)

In Nordrhein-Westfalen liegen mittlerweile wieder zehn Kommunen über der für Lockerungen relevanten Schwelle von maximal 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Freitag überschritten Herne (140,6), der Märkische Kreis (138,9), der Kreis Düren (138,3), Remscheid (115,0), der Kreis Kleve (113,0), Hagen (112,9), der Oberbergische Kreis (107,7), Duisburg (106,1), Solingen (104,2) und Wuppertal (102,5) den kritischen Wert. Er gilt als Voraussetzung für Lockerungen, etwa beim Shoppen oder bei Ausstellungen.

Auch landesweit stieg die Zahl der Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner weiter deutlich an. Das RKI bezifferte sie für NRW am Freitag mit 73,1. Am Donnerstag hatte die wichtige Kennziffer noch bei 69,9 gelegen. Den Behörden wurden insgesamt 2798 neue Infektionen bekannt. Im Zusammenhang mit Corona starben weitere 41 Menschen.

Was passiert eigentlich, wenn der Wert über 100 steigt?

Die Coronaschutzverordnung sieht in NRW Lockerungen in mehreren Stufen vor. Allerdings steht in den Beschlüssen auch eine Notbremse im Zusammenhang mit Inzidenzwerten über 100. Konkret ist die Lösung für einzelne Städte und Kreise allerdings recht vage.

Was passiert in diesem Fall? Müssen Geschäfte wieder schließen? Verfallen meine vereinbarten Shopping-Termine? Grundsätzlich gilt: Wenn die Inzidenz für ganz Nordrhein-Westfalen über drei Tage signifikant über diesem Grenzwert liegt, sollen wieder jene Lockdown-Regelungen greifen, die vor den ersten Öffnungsschritten am 8. März galten. Jedoch hat das Land diese “Notbremse” wie folgt ergänzt: “Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, prüfen die Erforderlichkeit über diese Verordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen und können diese im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anordnen. Die angeordneten Maßnahmen sind im Hinblick auf die Erforderlichkeit fortlaufend zu überprüfen.“

Es gibt also keine automatische Rückkehr zu den Regelungen, wie sie vor dem 8. März galten. Unter anderem wollen die lokalen Verwaltungen verhindern, daß es durch Lockdowns in einzelnen Kommunen zu einer Art Einkaufs-Tourismus kommt. Jetzt bleibt abzuwarten, wohin die Reise bei den Werten geht. Denn bis massenweise Impfungen Ihre Wirkung in Form von geringeren Neuinfektionen zeigen, dürften es locker Ende April werden. Daher wird es wohl eine Rolle spielen, welche Art von Zahlen den Ausschlag geben. Allein die Inzidenz? Oder wird sich eher an den momentan deutlich sinkenden Werten bei Todesfällen und Intensivpatienten (und damit Klinikauslastung) orientiert?

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