Wer nicht geimpft ist, bekommt ab morgen (Mittwoch, 24. November) keinen Zutritt mehr zu Freizeitveranstaltungen, Gastronomie, Hotels und körpernahen Dienstleistungen. Ministerpräsident Wüst betont, daß die neuen Regelungen für alle geimpften oder genesenen Menschen ersteinmal „keine nennenswerten weiteren Einschränkungen bedeuten.“
Die Landesregierung erhofft sich einerseits mehr Schutz für Ungeimpfte, andererseits einen Motivationsschub pro Impfung für alle, die sich bislang noch nicht zum „Pieks“ durchringen konnten.
Die neuen Regeln im Überblick
Regel | Bedeutung | Wo gilt sie? |
3G | geimpft / genesen / getestet | Arbeitsplatz und öffentliche Verkehrsmittel |
2G | geimpft oder genesen | Gastronomie, Weihnachtsmärkte, Sportarenen, Kinos |
2G plus | geimpft oder genesen, plus zusätzlicher negativer Corona-Test | Clubs / Discos / Karnevalsveranstaltungen |
Gesundheitsminister Laumann zufolge sind nicht geimpfte Menschen weitestgehend vom öffentlichen Leben ausgeschlossen.
Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt ab morgen: Nur, wer geimpft, genesen, oder getestet ist, kann vom Beförderungsangebot Gebrauch machen. Bei Großveranstaltungen wird die Anzahl der Stehplätze reduziert. Sowohl für aktive Sportler als auch für Zuschauer gilt, „dass nur noch immunisierte Personen bei Besuch oder Teilnahme bei der Ausübung auf und in Sportstätten zugelassen sind.“ Das gilt auch für den Profisport, wobei dieser als Ersatz „übergangsweise“ auch einen negativen PCR-Test vorlegen kann.
Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Nachstehend finden Sie die ab dem 24. November 2021 gültige Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Die Änderungen gegenüber der Vor-Version sind markiert.