Fallstricke bei der Nutzung von Parkscheiben

Erste-Hilfe-Kasten, Eiskratzer, Parkscheibe – einige Dinge sind im Auto immer mit dabei. Die Parkscheibe ist keinesfalls nur ein freiwilliges Hilfsmittel, sondern unter bestimmten Umständen gesetzlich vorgeschrieben. Die Parkscheibenpflicht ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung. Dort ist geregelt, dass man auf speziell ausgeschilderten Flächen eine Parkscheibe benötigt. Sie kann außerdem auch bei defekten Parkautomaten und -uhren zum Einsatz kommen.

Aufrunden
nicht vergessen

Der häufigste Fehler bei der Nutzung von Parkscheiben ist das Einstellen der falschen Uhrzeit. Viele Autofahrer geben die genaue Ankunftszeit an, sie müssten jedoch immer auf die nächste volle oder halbe Stunde aufrunden. Wird das Fahrzeug zum Beispiel um 14:05 Uhr abgestellt, muss die Scheibe auf 14:30 Uhr eingestellt werden. Kommt das Auto um 14:31Uhr an, wird auf 15:00 Uhr gerundet. Parken ohne Parkscheibe oder eine falsch eingestellte Uhrzeit können so je nach Parkdauer ein Bußgeld zwischen 20 und 40 Euro nach sich ziehen.

Bloß kein
Zettelchaos

Auch wenn Parkscheiben in Pink oder anderen bunten Farben in Onlineshops gekauft werden können, müssen sie in Deutschland immer blau-weiß sein und 11 x 15 Zentimeter messen.. Außerdem muss auf der Vorderseite – genau wie auf den analogen Scheiben – das Verkehrszeichen 314 für Parken abgebildet sein und über dem Display muss ‚Ankunftszeit‘ stehen. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftsuhrzeit ist nicht zulässig und wird wie das Fehlen einer Parkscheibe geahndet.

Tricksen
nicht erlaubt

Während des Stadtbummels zum Parkplatz zurückkehren und die Parkscheibe schnell weiterdrehen – was für viele Menschen verlockend klingt, ist in der Realität jedoch verboten. Auch ein kurzes Vor- und Zurückfahren des Autos sorgt nicht dafür, dass die Parkdauer neu beginnt. Erst ein vollständiger Neuparkvorgang – etwa durch einmaliges Umfahren des Blocks und erneutes Einparken – lässt die Parkdauer neu starten.

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