Jobben in den Ferien

Darauf müssen Arbeitgeber und Studenten im Kreis Lippe achten

Lippe. Für viele Studenten sind die Semesterferien eine willkommene Gelegenheit zum Geldverdienen. Auch Studenten im Kreis Lippe jobben, um ihr Einkommen aufzubessern. Hierbei gilt: Wenn der Job nicht länger als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert, handelt es sich in der Regel um eine kurzfristige Beschäftigung und die Studierenden bleiben in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung versicherungsfrei. Es werden alle Beschäftigungen des laufenden Kalenderjahres berücksichtigt und das unabhängig davon, wie viel Geld Studenten dabei verdienen und wie viele Stunden sie in der Woche arbeiten“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner.
Sobald sich die Beschäftigung aber verlängert und die bisher kurzfristige Tätigkeit jetzt mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr andauert, müssen ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Überschreitung Beiträge in die Rentenkasse gezahlt werden.
Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden dann fällig, wenn der Job nicht ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird und die Wochenarbeitszeit der Beschäftigung mehr als 20 Stunden beträgt. Dagegen sind keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen, wenn alle befristeten Beschäftigungen insgesamt nicht mehr als 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Jahr ausgeübt werden. Dabei werden alle befristeten Jobs im Laufe eines Jahres, zurückgerechnet vom voraussichtlichen Ende der zu beurteilenden Beschäftigung, mit einer Wochenarbeitszeit von jeweils mehr als 20 Stunden berücksichtigt. Folge: Die Beschäftigung, mit der die Grenze überschritten wird, ist dann komplett sozialversicherungspflichtig.

Für viele Studenten aus dem dem Kreis Lippe sind die Semesterferien ein willkommener Anlass, um durch Jobben Geld zu verdienen. Foto: AOK/hfr.

Einkommensgrenzen beachten

„Ist ein Student über seine Eltern oder den Ehepartner familienversichert und übt er lediglich eine kurzfristige Beschäftigung in seinen Semesterferien aus, bleibt die kostenfreie Familienversicherung bestehen. Bei Studenten, die nicht ausschließlich kurzfristig beschäftigt sind, das Studium jedoch weiterhin im Vordergrund steht (Werkstudentenprivileg), ist die maßgebende Gesamteinkommensgrenze für die kostenfreie Familienversicherung zu beachten. Diese liegt in diesem Jahr bei monatlich 470 Euro. Wird diese Grenze überschritten, kommt möglicherweise eine Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten in Betracht“, so Wehmhöner.
Übrigens: Für kurzfristige Beschäftigungen, die frühestens am 1. Juni 2021 begonnen hatten, wurde die Zeitgrenze vorübergehend von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen auf vier Monate oder 102 Arbeitstage erhöht. Die coronabedingte Erhöhung der Grenze galt nur bis zum 31. Oktober 2021 und wurde nicht verlängert.
Weitere Informationen rund ums Studium und zur Krankenversicherung während der Semesterferien gibt es in jedem AOK-Kundencenter oder online unter aok.de/nw Stichwort ‚Krankenversicherung für Studierende‘.

Nebenjob gesucht mit Bild von Geld im Portemonnaie
Solarstrom Konzepte Herford Photovoltaik Komplettpaket
Bild von lächelndem Kind draußen vor einem Weihnachtsbaum und Text "Bad Salzufler Weihnachtstraum"
Weiße Schrift auf rotem Hintergrund: "Bis zu 25% Rabatt auf gekennzeichnete Ausstellungsöfen!" und Logo vom Ahrens Fachmarkt sowie Bild von Kaminfeuer
Lachende junge Frau mit lachender alten Frau vor sonnengelbem Hintergrund und Logo vom Stift zu Wüsten sowie blauer Text "Pflegehelfer*in / Quereinsteiger*in"
Weiße Schrift auf grünem grafischen Element: "Weihnachtsglanz im Ziegeleimuseum" vor Foto von Lichtern in der Unschärfe
Logo der Stadt Lage mit "Lage" in Mittelblau samt grünem Slogan "... liegt mir" und Aussage in Weiß auf Dunkelblauem Hintergrund "Wir sind dabei!" sowie Logo der Nacht der Ausbildung Lippe
Grün-Schwarzes Logo von "Brands Weihnachtsbäume" vor dunkelrotem Hintergrund mit zwei kreisförmigen Bildern eines Deko-Weihnachtsmannes und Tannen sowie die Internetadresse "brands-weihnachtsbaeume.de" in grünem Balken
Dunkles Bild von einem Kugelschreiber auf Papier und Grün-Weißes Logo von Freitag + Keiser Steuerberater
Tischer Specksteinöfen in Bückeburg-Cammer Jetzt Wohlfühlofen sichern! - Bild mit Kind am Kamin
Bild von verzweifelter junger Frau vor zerstörtem Auto mit Eisblock auf der Motorhaube und weiße Schrift in grünem Balken "Darum kümmert sich mein Vertrauensmann!" sowie Logo der LVM Versicherung
Logo der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold in Form von Schrift und blauer Bildmarke vor weißem Hintergrund
Kneho Lacke Horn-Bad Meinberg
Weiße Schrift vor dunkelrotem Hintergrund mit Schneeflocken und Lichterketten: "Lagenser Weihnachtsmarkt 29.11.-30.12."
Bild von zwei verschiedenen Holzböden, Logo von Holz Speckmann aus Lage und weiße Schrift vor Rot: "Wir bieten mehr"
Ausbildung als Lacklaborant/in (m/f/d) mit Logo der Firma Kneho-Lacke