Der FLVW informiert zu Spielbetrieb und Wettkampfangebot

Training frühestens ab 19. April denkbar

Vorzeitiger Abbruch der Meisterschaftssaison (noch) nicht möglich!

(FLVW). Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat den Fahrplan für einen möglichen Re-Start im westfälischen Fußball bekannt gegeben. Aufgrund der am Freitag durch das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO / in der ab 29. März gültigen Fassung) ist ein Mannschaftstraining im Amateur- und Jugendbereich (15 Jahre und älter) bei günstigem Pandemieverlauf frühestens ab dem 19. April möglich. Aus diesem Grund wird der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) die Spiele im Krombacher Westfalenpokal bei Wiederaufnahme des Spielbetriebs mit Priorität ansetzen. Im Jugendfußball finden in dieser Saison keine Westfalenpokalwettbewerbe statt und somit liegt der Fokus auf den offenen Meisterschaftsspielen.

Auch die Kicker vom Bezirksligisten RSV Barntrup warten darauf, dass man zumindest wieder trainieren darf.

„Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW macht es dem Sport und dem Fußball im Besonderen erneut schwer. Keine einheitlichen Regelungen, Notbremse oder nicht, und damit geöffnete Sportanlagen in der einen und geschlossene Plätze in der anderen Kommune, teilweise bei ähnlichen Inzidenzwerten, lassen Westfalen zu einem Flickenteppich werden“, sieht FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski die aktuelle Situation kritisch: „Aber damit müssen wir nun leben.“ 

„Wir müssen die aktuelle Situation realistisch betrachten und feststellen, dass gerade in den größeren Staffeln nicht genug Spiele bis zum 30. Juni absolviert werden können, um eine Wertung zu erzielen. Deshalb ist es jetzt unser oberstes Ziel, den Vereinen die Möglichkeit zu geben, den Krombacher Westfalenpokal sportlich zu beenden“, erklärt der für den Amateurfußball zuständige FLVW-Vizepräsident Manfred Schnieders und betont, dass dies auch bei einem Wiedereinstieg Mitte bzw. Ende Mai realistisch ist. Ein vorzeitiger Abbruch der Meisterschaftssaison ist aus juristischen Gründen in Westfalen (noch) nicht möglich ist. „Satzungen und Ordnungen lassen dies aktuell nicht zu, weil vor allem in kleineren Staffeln die Chance auf eine Wertung besteht“, so Schnieders. 

Anders sieht es da in der westfälischen Leichtathletik aus. „Wir werden nicht mit einem vollumfänglichen Angebot in die Freiluftsaison gehen können. Dazu sind die Planungen von Veranstaltungen unter den notwendigen Hygieneanforderungen zu aufwändig und kostenintensiv. Sollte es die Infektionslage zulassen, ist es aber unser großes Ziel, für alle Altersklassen zumindest ein Meisterschaftsformat anbieten zu können“, betont Peter Westermann, Vizepräsident Leichtathletik. 

Nachfolgend hat der FLVW die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ) zusammengefasst: 

FAQ Fußball 

Warum wird die Saison 2020/2021 nicht zum jetzigen Zeitpunkt annulliert?

Die Forderungen einiger Vereine reichen von „sofortiger Einstellung“ bis hin zur schnellstmöglichen Fortsetzung und Ermittlung von Aufsteigern (und Absteigern). Seitens des FLVW ist eine sofortige Einstellung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine mögliche Option, da die Organisation des Spielbetriebs als Satzungsaufgabe festgeschrieben ist. Gerade bei „kleineren“ Staffeln und einem entsprechenden Saisonfortschritt kann eine Wertung auch bei einem späteren Re-Start aktuell grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Zum anderen können Vereine – sofern Zuschauer wieder zugelassen sind – Einnahmen durch die Spiele generieren.  

Wie soll der Pokalspielbetrieb ablaufen? 

Bei einer vierwöchigen Vorbereitungszeit für den Amateurfußball könnte der Krombacher Westfalenpokal Mitte bzw. Ende Mai weitergehen. Der Verbands-Fußball-Ausschuss ist in Zusammenarbeit mit den anderen Landesverbänden in NRW aktuell dabei, die Regeln für die Pokalwettbewerbe der aktuellen Coronaschutzverordnung anzupassen. Hier soll z. B. festgeschrieben werden, wie mit Mannschaften, die von einer Platzsperre in Folge der Notbremsen-Verfügung des Landes NRW betroffen sind, verfahren wird oder wie Testungen im Vorfeld von Spielen gegen Profimannschaften zu erfolgen haben.  

Das heißt, dass Vereinen in der Regel eine vierwöchige Vorbereitungszeit gewährt wird?  

Vertreterinnen und Vertreter des FLVW und der 29 FLVW-Kreise sind sich einig, dass den Vereinen nach der langen Zwangspause eine angemessene Zeit zum Training unter Wettkampfbedingungen – sprich: mit der gesamten Mannschaft und mit Kontakt – gewährt werden muss. Unter Federführung von Prof. Dr. Tim Meyer hat die Universität des Saarlandes eine entsprechende Studie durchgeführt, die diesen Zeitraum ebenfalls bestätigt. Sollte es die pandemische Verfügungslage zulassen, können hier zu Vorbereitungszwecken Freundschaftsspiele ausgetragen werden. Da die aktuelle Coronaschutzverordnung weiterhin den Kommunen den Spielraum gewährt, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre das Training zu ermöglichen, könnten im Juniorinnen- und Juniorenfußball einzelnen Spiele nach Absprache mit den betroffenen Vereinen auch nach einer kürzeren Vorbereitungszeit wieder stattfinden. 

Warum denkt der FLVW nicht über Alternativen wie beispielsweise Aufstiegsrunden nach?

Im Vorfeld der Saison 2020/2021 wurden, auch unter Beteiligung westfälischer Vereine, unterschiedliche Szenarien und Staffelgrößen durchgespielt. Als Folge wurde die „50er Regel“ mit der Option der Quotientenregel beschlossen. Ein Moduswechsel auf Verbandsebene ist mitten in der Saison aber nicht geplant. 

Kann der Verband die Spielzeit nicht verlängern, um die Saison in die Wertung zu bekommen?

Nein, das Spieljahr 2020/21 endet am 30. Juni. Aus verschiedenen Gründen ist eine Saisonverlängerung nicht möglich: Zum einen starten bereits am 5. Juli in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Zum anderen haben die Vereine mit ihren Spielerinnen und Spielern Vereinbarungen oder Verträge geschlossen, die in der Regel bis zum 30. Juni gültig sind. In der Jugend ist außerdem der Altersklassenwechsel entscheidend, da nach dem Sommer nicht mehr dieselben Kinder und Jugendlichen in den Mannschaften spielen würden. Geplant ist zudem, die Saison 2021/22 bei den Männern ab dem 15. August und bei den Frauen ab dem 29. August in den überkreislichen Spielklassen zu starten. In der Jugend soll nach einem aktuellen Entwurf des Rahmenspielplans überkreislich ab dem 28./29. August gespielt werden. 

Wie geht es auf Entscheidungsebene beim FLVW weiter? 

Am 8. April 2021 tagt der WDFV-Verbands-Fußballausschuss, um eine einheitliche Regelung für den Amateurfußball im Westen zu erreichen. Regelmäßige Sitzungen des westfälischen Verbands-Fußball-Ausschusses flankieren das oben genannte Treffen. Am 16. April findet auf FLVW-Ebene auch eine Sitzung des Verbands-Jugend-Ausschusses – mit Blick auf die Coronaschutzverordnung ab 19.04.2021 – statt, im Bedarfsfall könnte im Nachgang auch kurzfristig eine Sitzung des Jugendbeirats einberufen werden.  

Neu in der aktuellen Coronaschutzverordnung ist die Pflicht zur einfachen Nachverfolgbarkeit als Voraussetzung für den Trainingsbetrieb von Kindern bis einschließlich 14 Jahren. Was bietet der FLVW dazu an? 

Vereine müssen Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts der trainierenden Kinder erfassen. Diese Daten müssen vier Wochen lang nachvollziehbar sein. Hierzu empfiehlt der FLVW die FLVW-CheckIn App.

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