Der TBV Lemgo Lippe informiert seine Fans über die Entscheidung der 2. Kammer des Bundessportgerichts. Diese hebt den Bescheid der Handball-Bundesliga (HBL) zur Spielwertung des Auswärtsspiels bei den Rhein-Neckar Löwen vom 20. Februar 2026 (22. Spieltag, ursprünglich 30:32) auf.
Bildquelle: Weibz MediaGegen die Entscheidung kann die Handball-Bundesliga innerhalb von zwei Wochen Revision beim Bundessportgericht des Deutschen Handballbundes einlegen.
Ausgangspunkt war, dass im Kader der Rhein-Neckar Löwen ein Spieler stand, für den vor dem Spiel keine unterschriebene Anti-Doping-Schiedsvereinbarung bei der HBL vorlag – ein Verstoß gegen die Ligavorgaben seit 1. Januar 2026, die eine solche Vereinbarung als zwingende Voraussetzung für die Teilnahmeberechtigung aller Spieler am Spielbetrieb festlegen. Die HBL wertete die Partie zunächst mit 0:2 Punkten und 0:0 Toren zu Ungunsten der Rhein-Neckar Löwen.
Die 2. Kammer des Bundessportgerichts gab dem Einspruch der Rhein-Neckar Löwen nun jedoch statt. Begründung: Die Ordnung zur Durchführung von Spielen (DFO) der HBL stelle nicht mit der gebotenen Deutlichkeit klar, bis wann und unter welchen Umständen die Schiedsvereinbarung vorliegen muss – insbesondere, wenn der Spieler nicht eingesetzt wurde. Damit fehle eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Spielverlustwertung, unabhängig von Hinweisen der HBL an die Vereine.
Ähnlich wurde parallel der Bescheid zur Zweitliga-Partie TV Hüttenberg gegen TuSEM Essen (15. Februar, ursprünglich 37:34) aufgehoben, da dort eine unterschriebene Vereinbarung zwar vorlag, aber erst nach dem Spiel eingereicht wurde.






