Bereits vor den Herbstferien 2023 gilt es für die Erziehungsberechtigten, ihre im kommenden Jahr schulpflichtig werdenden Kinder für das Schuljahr 2024/2025 in einer Grundschule anzumelden.
Alle Kinder, die bis zum 30.09.2024 das 6. Lebensjahr vollenden und die Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, werden in NRW am 01.08.2024 schulpflichtig. Kinder, die nach dem oben genannten Termin das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Über die Anträge entscheidet die Schulleitung.
Die städtischen Grundschulen nehmen an den Schultagen ab dem 11. September in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr die Anmeldungen nach vorheriger Terminabsprache entgegen.
Die Erziehungsberechtigten der anzumeldenden Kinder erhalten (erfasst sind die Kinder, die Anfang August 2023 mit Wohnsitz in Lemgo gemeldet waren) von der nächstgelegenen Schule ein Schreiben mit einem festen Termin. Alle anderen Eltern, auch die der Kinder, die auf Antrag eingeschult werden sollen, werden gebeten, sich vor der Anmeldung mit der gewünschten Grundschule in Verbindung zu setzen.
Die Geburtsurkunde (Familienstammbuch) sowie der Impfausweis sind bei der Anmeldung vorzulegen. Um Doppelanmeldungen zu vermeiden, ist das Schreiben der nächstgelegenen Schule im Original vorzulegen.
Grundschule am Schloss – Güldene Mine 1 – 05261 / 98630
Grundschule Kampstraße – Kampstraße 4 – 05261 / 7798990
Grundschule Südschule – Am Stiftsland 8 – 05261 / 97620
Grundschule Lemgo-West – Bielefelder Straße 164 – 05261 / 96720
Grundschule Kirchheide – Wilhelm-Stölting-Weg 12 – 05266 94930
Die Schulverwaltung der Stadt Lemgo bittet alle Eltern, die ihr Kind nicht an einer Lemgoer Grundschule anmelden, um einen kurzen Hinweis unter der Telefonnummer 05261 213-441 oder im Sekretariat der Schule, von der sie das Anmeldeschreiben erhalten haben.