Die Infektion der Bienen ist nicht auf Menschen übertragbar – Honig kann bedenkenlos verzehrt werden –
Kreis Paderborn. Wieder eine bittere Nachricht für Imker: Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist in einem Bienenbestand in Bad Lippspringe ausgebrochen. Dabei handelt es sich um eine bakterielle Infektion, die ausschließlich die Brut der Honigbiene befällt. „Die Tierseuche ist nicht auf Menschen übertragbar. Der Honig kann bedenkenlos verzehrt werden“, betont Kreisveterinärin Dr. Marlies Bölling. Das Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen des Kreises Paderborn hat einen Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer rund um den Ausbruchsort angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Bienenseuche zu verhindern. Innerhalb dieses Sperrbezirks befinden sich 11 weitere Imker, deren Bienenvölker nun auch untersucht werden müssen.
Fadenziehendes Material in der Wabe, eingefallene Brutdeckel und fauliger Geruch sind die klassischen Symptome dieser Tierseuche. Der Imker in Bad Lippspringe hat diese Anzeichen richtig gedeutet und sich an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in Paderborn gewandt. Proben wurden eingeschickt, der Erreger Paenibacillus larvae der AFB ist nachgewiesen. Die bakterielle Erkrankung konnte bisher ausschließlich in Honigbienen nachgewiesen werden. Für ausgewachsene Bienen ist sie ungefährlich, vernichtet aber die Bienenbrut.
Der betroffene Imker besitzt drei Bienenvölker. „Wir gehen davon aus, dass alle Bienen durch das Kunstschwarmverfahren gerettet werden können“, betont Kreisveterinärin Marlies Bölling.
Bei dem Verfahren müssen die Bienen erst einmal umziehen und bekommen dann ein neues Zuhause: Zunächst werden Brut- und Futterwaben herausgenommen. Die Bienen werden von den Waben in eine so genannte Beute, also einen leeren Bienenkasten, abgeschüttelt bzw. sorgfältig abgefegt. Der mit dem Erreger der AFB kontaminierte Bienenstock sowie die für das Kunstschwarmverfahren verwendeten Gerätschaften werden sorgfältig gereinigt und desinfiziert. Die Rähmchen der Waben müssen vernichtet werden. Auf die neue Behausung kommt dann ein Absperrgitter, damit sich der Schwarm festsetzen kann. „Die Bienen lässt man drei Tage ohne Zufütterung fliegen, damit der Darminhalt mit den Sporen sicher ausgeschieden werden kann“, erläutert Bölling. Danach können die Bienen in ihr frisch saniertes Zuhause zurückkehren.
Die AFB ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Nur die Sporen des Bakteriums sind infektiös und bleiben dies über Jahrzehnte, da sie äußerst widerstandsfähig sind Die Bekämpfungsmaßnahmen sind in der Bienenseuchen-Verordnung festgelegt. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat alle Schutzmaßnahmen in Form einer Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht, die am morgigen Dienstag, 20. August, in Kraft tritt.
„Innerhalb des Sperrbezirks müssen alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden“, heißt es in der Tierseuchenverfügung. Diese Untersuchungen sind frühestens zwei Monate, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Umgekehrt dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die Imker werden entschädigt. Deshalb sollten alle Imker, auch Hobbyimker, sofern noch nicht geschehen, ihre Bestände umgehend, spätestens bis zum 30. August, beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn anzeigen. Die Kontaktdaten lauten: Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen, Aldegreverstraße 10 – 14, 33102 Paderborn, Tel. 05251 308-3952, Fax 05251 308-3999, E-Mail: veterinaeramt@kreis-paderborn.de melden. Genannt werden sollten Name, Anschrift, Telefonnummer sowie Standort und Anzahl der Bienenvölker.
Im Juni bzw. Juli war die Bienenseuche in drei Beständen in Paderborn ausgebrochen. Der Sperrbezirk rund um die Ausbrüche in Paderborn besteht nach wie vor. In frühestens zwei Monaten werden dort noch einmal Proben gezogen. Sind diese unauffällig, kann der Sperrbezirk aufgehoben werden. Weitere Ausbrüche der Tierseuche gab es zudem im Mai 2018 in Borchen-Etteln und Juni 2018 in Schloß Neuhaus.
Weitere Infos unter www.kreis-paderborn.de.