Freischneiden für freie Sicht

An allen Grundstücksgrenzen, wo Pflanzen die Sicht einschränken, müssen Anwohner tätig werden und für freie Sicht sorgen.

Lemgo. Dass Hecken, Gebüsche und andere Gehölze von März bis September nicht beseitigt oder auf den Stock gesetzt werden dürfen, ist vielen Menschen mittlerweile bekannt. Doch das bedeutet nicht, dass die Pflanzen sich selbst überlassen werden müssen. Im Gegenteil: An allen Grundstücksgrenzen, wo Pflanzen die Sicht einschränken, müssen Anwohner tätig werden und für freie Sicht sorgen. Das ist nicht nur wichtig für Personen mit Rollator und Kinderwagen, sondern kann sogar Leben retten.
Das Wetter der vergangenen Wochen hat das Wachstum vieler Pflanzen begünstigt. Manche Hecke und manches Gebüsch hat sich beim Vergrößern nicht von der Grundstücksgrenze aufhalten lassen und ragt nun in das Blickfeld von Verkehrsteilnehmern. Ein Problem, das die Anwohner schnell lösen müssen, damit Unfälle vermieden werden können.

Anwohner und Eigentümer in der Pflicht

Viele Hinweise zu dem Thema kommen aktuell bei der Stadtverwaltung an. Die Anwohner bzw. Eigentümer sind in solchen Fällen in der Pflicht, für Rückschnitte zu sorgen. Ein sorgsamer Schnitt reicht in der Regel schon, um das Problem aus der Welt zu schaffen und damit sogar Leben zu retten. Denn durch fehlende Sicht können schnell lebensgefährliche Situationen entstehen. Entweder werden andere Verkehrsteilnehmer erst spät gesehen oder es wird durch Ausweichmanöver sehr eng.
Es geht dabei um alle Grundstücksgrenzen, an denen sich Straßen oder Wege für Fuß- und Radverkehr befinden. Durch den Rückschnitt muss dafür gesorgt werden, dass Wege in ihrer gesamten Breite zur Verfügung stehen und die Verkehrssituation sichtbar ist. Besonders körperlich eingeschränkte Menschen oder auch Personen mit Kinderwagen sind darauf angewiesen, dass die freizuhaltenden Flächen zur Verfügung stehen, weil viele von ihnen nicht einfach mit Rollatoren oder Rollstühlen ausweichen können.
Wenn man eine schwierige Situation bemerkt, empfiehlt es sich, vor Ort das Gespräch zu suchen. In den Gesprächen, die die Stadtverwaltung nach Hinweisen führt, zeigt sich, dass die überwiegende Mehrheit sich des Problems nicht bewusst ist und deswegen dankbar für die Information ist. Sollte aber trotz Hinweis kein Rückschnitt erfolgen, kann auch ein Bußgeld verhängt werden.

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